Vergleich E13 Stufe 2 mit Eingruppierung SuE
#1

Guten Tag, 
ich bin Psychologin (Master of Science) und habe bereits über 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung. In meinem Tarif laufe ich unter TvöD E13 Stufe 2. 
Ich habe mich bei einer Wohngruppe für Mädchen mit psychischen Erkrankungen beworben. Das Angbeot der Einrichtunf richtet sich an Mädchen ab 14 J. sowie junge Erwachsene, die aufgrund spezieller Entwicklungsdefizite oder anderer Auffälligkeiten die pädagogische Förderung, Begleitung und Unterstützung einer vollstationären Unterbringung benötigen. 
Die Stelle soll anlehnend an den TvöD bezahlt werden. Wie kann ich mir die Vergütung vorstellen? Gibt es bei SuE eine vergleichbare Eingruppierung und wenn ja, welche wäre das? Oder werde ich weiter unter TvöD E13 Stufe 2 geführt?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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#2

"Die Stelle soll anlehnend an den TvöD bezahlt werden"
Das kann alles mögliche bedeuten. Anlehnung bedeutet, dass der TVöD nicht insgesamt Anwendung findet.

"Wie kann ich mir die Vergütung vorstellen?"
Sollst du als Psychologin tätig sein? Was wurde in der Ausschreibung als Qualifikation gefordert.
Ich würde als Psychologin vermutlich E13, Stufe 2 verlangen. Ob man ggf. ein Angebot darunter akzeptiert muss man schuaen.

"Gibt es bei SuE eine vergleichbare Eingruppierung"
Tätigkeit als Psychologin wird nicht nach dem Abschnitt SuE eingruppiert. Wenn man Aufgaben einer Sozialarbeiterin etc. überträgt kann es auch eine S-Entgeltgruppe nach Abschnitt SuE sein. Damit es finanziell ähnlich wie E13 ist brächte es die S18.

"Oder werde ich weiter unter TvöD E13 Stufe 2 geführt?"
Das hängt von den übertragenen Aufgaben und dem Arbeitsvertrag ab.
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#3

Natürlich wird eine solche Forderung nicht erfüllt. Das sollte einem klar sein. Eine Eingruppierung in S18 ist völlig ausgeschlossen. Willkommen im echten Leben.
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