Versetzungsantrag gestellt - kommt aber nicht zustande
#1

Hallo,

ich habe bei meinem aktuellen Dienstherren einen Versetzungsantrag zu einem anderen Dienstherren gestellt. Zuvor habe ich eine schriftliche Zusage der neuen Stelle erhalten. Die Verhandlungen sind abgeschlossen, der Versetzungstermin steht und meine „alte“ Stelle ist ausgeschrieben. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin (ja, sehr schlechtes Timing). Was kann jetzt passieren? Ich möchte in jedem Fall mit offenen Karten spielen und meinen neuen Dienstherren darüber informieren, auch wenn die Ernennung noch nicht erfolgt ist. Was, wenn die mich nun aber ablehnen? Muss mich mein aktueller Dienstherr dann „behalten“? Oder werde ich im schlimmsten Fall arbeitslos? Ich bin übrigens auf Lebzeit verbeamtet. 

Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.
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#2

"Was, wenn die mich nun aber ablehnen? Muss mich mein aktueller Dienstherr dann „behalten“?"
Bei einer Versetzung sind beide Schritte (Ausscheiden bei Dienstherrn A und Start bei Dienstherrn B) verbunden. Wenn die Versetzung scheitert, bleibt man bei A.
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#3

Schwanger heißt ja nicht, dass man das Kind bekommen muss oder du als Frau in Mutterschutz gehen musst, außer die üblichen Wochen. Zudem kannst du innerhalb der ersten 6 Monate wieder zurück wechseln.
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#4

"Zudem kannst du innerhalb der ersten 6 Monate wieder zurück wechseln."
Wie dies? Das wäre doch nur bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung möglich. Wenn direkt die Versetzung erfolgt, wie wäre dann ein zurück wechseln möglich, es sei denn, man einigt sich mit den beteiligten Dienstherren darauf.
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#5

Laut ehemaligem Personaler muss der alte Dienstherr dich innerhalb der ersten 6 Monate nach Versetzung zurück nehmen, wenn dir die neue Stelle nicht passt. Wie die Kriterien sind bzw. sein müssen, kann ich nicht sagen, aber es gibt wohl die Möglichkeit.
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#6

(12.12.2024, 07:44)Gast schrieb:  Laut ehemaligem Personaler muss der alte Dienstherr dich innerhalb der ersten 6 Monate nach Versetzung zurück nehmen, wenn dir die neue Stelle nicht passt. Wie die Kriterien sind bzw. sein müssen, kann ich nicht sagen, aber es gibt wohl die Möglichkeit.

Ich bezweifle die Richtigkeit dieser Aussage. Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn dieses Rückkehr-Recht fußen?
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#7

(12.12.2024, 07:44)Gast schrieb:  Laut ehemaligem Personaler muss der alte Dienstherr dich innerhalb der ersten 6 Monate nach Versetzung zurück nehmen, wenn dir die neue Stelle nicht passt. Wie die Kriterien sind bzw. sein müssen, kann ich nicht sagen, aber es gibt wohl die Möglichkeit.

Es gibt viele unfähige Personaler. Wie schon geschrieben. Insbesondere früher war der Normalfall Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Das machen nicht mehr alle abgebenden Dienstherren mit, weil es eine Stelle blockiert. Aber bei Versetzung ist das rechtlich schlicht unzutreffend.
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#8

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich werde jetzt trotz Schwangerschaft versetzt (ohne Abordnung). Also alles gut für mich ausgegangen. Smile
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