Verwaltung legt Gutachten nicht vor
#1

Guten Tag, 
der Rat beschließt den Verkauf eines Grundstückes an einen Investor zu einem „Festpreis.“
Es existiert zwar ein Verkehrswertgutachten, allerdings lag das den Ratsmitgliedern nicht vor. 
Begründung: Es gab keinen Grund, das Gutachten den Ratsmitgliedern vorzulegen. 
Kann die Verwaltung dem Rat das Gutachten vorenthalten?
Danke im Voraus!
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#2

"Kann die Verwaltung dem Rat das Gutachten vorenthalten?"
Wenn der Rat nicht die Vorlage des Gutachten beschließt.

Die Rechte einzelner Ratsmitglieder oder Bürger, ein solches Gutachten einzusehen, sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet.
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#3

Wenn ein GR-Mitglied der Ansicht ist, ohne ein Gutachten keinen Verkauf beschließen zu können, kann er mit "Nein" stimmen. Wenn die Mehrheit der Ansicht ist, ein Gutachten zu benötigen, kann auch eine Vertagung beschlossen werden. Wenn eine Mehrheit ohne Gutachten mit "Ja" stimmt, ist das Demokratie.
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#4

Über die jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze kann fast in alle amtlichen Unterlagen Einsicht genommen werden.
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#5

Seien wir doch mal ehrlich. Die große Mehrzahl der Ratsmitglieder liest die Vorlagen nicht. Die Anlagen zu den Vorlagen werden erst recht nicht gelesen. Die Fülle an Informationen kann von den fachfremden, ehrenamtlichen Ratsmitgliedern meist nicht verarbeitet werden.
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