15.11.2023, 13:10
Guten Tag,
der Rat beschließt den Verkauf eines Grundstückes an einen Investor zu einem „Festpreis.“
Es existiert zwar ein Verkehrswertgutachten, allerdings lag das den Ratsmitgliedern nicht vor.
Begründung: Es gab keinen Grund, das Gutachten den Ratsmitgliedern vorzulegen.
Kann die Verwaltung dem Rat das Gutachten vorenthalten?
Danke im Voraus!
der Rat beschließt den Verkauf eines Grundstückes an einen Investor zu einem „Festpreis.“
Es existiert zwar ein Verkehrswertgutachten, allerdings lag das den Ratsmitgliedern nicht vor.
Begründung: Es gab keinen Grund, das Gutachten den Ratsmitgliedern vorzulegen.
Kann die Verwaltung dem Rat das Gutachten vorenthalten?
Danke im Voraus!