Voraussetzung einmaliger Inflationsausgleich bei Wechsel des Arbeitgebers
#1

Ich habe eine Frage zur Einmalzahlung im Juni 2023:

Ich war vom 1.1 bis 30.4.23 bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt. Meine neue Stelle konnte ich jedoch nicht pünktlich zum 1.5.23, sondern erst zum 8.5.23 antreten, da der Personalausschuss noch zustimmen musste. Das heißt, ich war nur eine Woche nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt und würde wegen des Stichtags 1.5.23 keine Einmalzahlung erhalten. Das kann doch nicht gerecht sein! 
Gibt es hier vielleicht eine Sonderregelung / Ausnahme?
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#2

"Gibt es hier vielleicht eine Sonderregelung /Ausnahme?"
Nein. Es gilt ganz normal der Stichtag 1.5.
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#3

Ist bei mir genauso. Ich warte mal ab.
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