23.02.2023, 19:04
Unser PR besteht laut NPersVG aus 9 Mitgliedern (4 Beamte, 5 Beschäftigte). Beschlussfähigkeit besteht also bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern. Wenn jetzt 1 Mitglied sein Amt niederlegt und keine Ersatzmitglieder nachrücken können, weil es keine gibt, besteht dann der Personalrat bis zur nächsten Wahl aus 8 Mitgliedern und Beschlussfähigkeit ist dann bei Anwesenheit von 4 Mitgliedern gegeben?