Wann sind Überstunden noch Überstunden?
#1

Guten Morgen zusammen, 

wir haben im PR (ÖD) natürlich immer wieder die Vorlagen für angeordnete Überstunden. Ist auch normalerweise alles im grünen Bereich.

Nur jetzt fällt auf, dass bei einer Person permanent der Antrag für samstags und sonntags auf Überstunden gestellt wird, jeweils im Zeitraum von 1,5 bis 6,0 Stunden. Diese Person "betreut" mit seiner Position durch seine Anwesenheit Veranstaltungen, also kein manueller Dienst. Bis zum Jahresende sind monatlich mind. 2 Wochenenden betroffen. In der ersten Jahreshälfte war es schon ähnlich. An den Werktagen bzw. zu den Arbeitstagen der Verwaltung arbeitet der AN ganz normal sein Stundensoll ab. 

Auch bei unseren Hausmeistern geht es schon vermehrt ganz stark in diese Richtung. 

Diese Veranstaltungen sind auch von langer Hand geplant und lange vorher terminiert, also keine unvorhersehbaren oder plötzlichen Ereignisse. 

Jetzt meine Frage: Kann man das noch als Überstunden ansehen? Müsste, wie in diesem Fall, die Arbeitszeit nicht eher so aufgeteilt werden, dass am WE keine Überstunden gemacht werden? Es hat ja immer eine wiederkehrende Regelmäßigkeit über einen langen Zeitraum. 

Ich habe so ganz dunkel in Erinnerung, dass, wenn Ereignisse / Einsätze eine gewisse Regelmäßigkeit haben und auf Dauer auch lange planbar sind, dass es dann, außer in Ausnahmefällen, keine Überstunden mehr sind oder gar nicht mehr sein dürften!?

Ich habe mir einen Wolf durch TVöD, ArbZG und co. geblättert und auch gegoogelt, aber irgendwie nichts richtiges gefunden. Kann auch sein, dass ich einfach blind bin.  Icon_wink
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es rechtlich haltbar ist, auf Dauer dauernd Überstunden zu machen, wo sie gar nicht notwendig sind, bzw. wo man es durch Umstrukturierungen, Personalaufstockung o.ä. ändern könnte.
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#2

Wenn ihr Bauchweh habt, dass die Kollegen über Gebühr in Anspruch genommen habt, lehnt ihr die beantragte Maßnahme ab und fordert, dass diese Tätigkeiten im Rahmen der normalen Arbeitszeit erledigt werden. Ggf. sind Zeitzuschläge zu zahlen.
Im Übrigen sind nach dem Tarifrecht angeordnete Überstunden vorrangig durch Freizeitausgleich abzugelten. Erst wenn dieser nicht möglich ist, sind die Überstunden zu bezahlen.

Möglicherweise reagiert der betroffenene Kollege sauer, wenn ihm eine zusätzliche Einnahmequelle genommen wird.
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#3

Bei einer einzelnen Person ist der PR bei der Anordnung in NRW nicht in der Mitbestimmung, nur bei Personengruppen. Um da genauer was zu zu sagen, müsste man wissen mit welchem Arbeitszeitmodell der Beschäftigte beschäftigt wird und mit welcher Wochenarbeitszeit.
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