29.07.2018, 18:00
Hallo,
ein AN unter 52 Jahren ist für 2 Jahre sachgrundlos befristet.
Dieser soll nach 1,75 Jahren weiter befristet angestellt werden.
Da bleibt dem AG doch nur eine weitere Befristung mit Sachgrund, um eine Unbefristung aus dem Weg zu gehen, oder!?
In welchen Fällen hätte der AN doch Anspruch auf eine Unbefristung und in welchen Fällen nicht?
Was darf also im neuen befristeten AV mit Sachgrund stehen und was nicht?
Viele Grüße
ein AN unter 52 Jahren ist für 2 Jahre sachgrundlos befristet.
Dieser soll nach 1,75 Jahren weiter befristet angestellt werden.
Da bleibt dem AG doch nur eine weitere Befristung mit Sachgrund, um eine Unbefristung aus dem Weg zu gehen, oder!?
In welchen Fällen hätte der AN doch Anspruch auf eine Unbefristung und in welchen Fällen nicht?
Was darf also im neuen befristeten AV mit Sachgrund stehen und was nicht?
Viele Grüße