Was tun bei Minusstunden?
#1

Hi an Alle,

ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel bei Aldi und hab momentan folgendes Problem: Vor 2 Monaten habe ich alle meine Überstunden die ich hatte aufgebraucht (ausbezahlt und mehr freie Tage), nun habe ich seither minusstunden im Plan stehen und werde immer noch nicht so eingeteilt das es wieder passt und ich vll auch wieder Mehrstunden habe.
Es sind nicht viele, bin jetzt bei 8 Minusstunden, trotzdem werde ich wie gesagt seid 2 Monaten auch nicht mehr eingeplant und bin momentan auch auf das Geld der Mehrarbeit angewiesen.
In meinem Vertrag ist zu Minusstunden nichts geregelt.

Nun die Fragen die mich diesbezüglich beschäftigen sind:

- Ist das so erlaubt / zulässig?
- Was kann ich dagegen tun? (Soviel ich weiß haben wir keinen Betriebsrat oder ähnliches in der Richtung)


Ich hatte so eine Situation bis jetz noch nicht und weiß eben nicht genau wie ich mich verhalten soll.
Danke euch im Voraus für eure Antworten
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#2

Wusste gar nicht, dass Aldi mittlerweile zum öffentlichen Dienst gehört. 😊
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#3

Wie mein Vorredner schon geschrieben, ist das zwar der falsche Thread, da Aldi immernoch ein privates Unternehmen ist.

Ich versuche es mal trotzdem.
Zunächst gibt es keinen Anspruch auf "Mehrstunden" bzw. synonym als Mehrarbeit bezeichnet. Es wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit geschuldet. Nicht mehr oder nicht weniger. Sofern die angebotene Arbeitskraft innerhalb der Arbeitszeit seitens des Arbeitgebers nicht abgerufen wird, befindet sich dieser durch tatsächliches Anbieten im Annahmeverzug.
Andersherum soll Mehrarbeit (also das überschreiten der vertraglichen Arbeitszeit) idR mit Freizeit ausgeglichen werden.

Was mit den Minusstunden passiert?
Wie sind denn zustande gekommen? Durch nicht ausreichende Arbeit oder wurde man vom Arbeitgeber weniger eingeteilt?
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#4

Tut mir leid, ich habe nicht gesehen das das hier nur ein Forum für öffentlichen Dienst ist, ich finde irgendwie kaum Foren wo man über solche Arbeitnehmer Probleme fragen kann und war somit auch auf verzweifelter Suche....
Wie gesagt hatte das Problem noch nie und möchte nix falsch machen.

Bitte dann diesen Beitrag ignorieren oder falls jemand weiß was ich machen sollte gerne antworten und falls das hier einer machen kann dann einfach löschen, danke.
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#5

(21.11.2023, 15:21)Axe schrieb:  Was mit den Minusstunden passiert?
Wie sind denn zustande gekommen? Durch nicht ausreichende Arbeit oder wurde man vom Arbeitgeber weniger eingeteilt?

Zunächst danke dir das du dir trotz das ich hier falsch bin die zeit nimmst mir zu helfen.
Wie bereits geschrieben habe ich seid 2 Monaten Minussstunden drin stehen, erst 2 dann 8. Ich habe laut vertrag 20 stunden pro Woche zu leisten und werde aber momentan so verplant das ich auf diese Stunden nicht komme und somit Minusstunden habe und mit dem Dezember gehe ich jetz schon in den 3. Monat wo ich am ende immer noch 8 minusstunden drin stehen habe und das war über so nen Zeitraum noch nie so.

Normalerweise ist es bei uns so das man mal mehr mal weniger arbeitet aber schon darauf geachtet wird das man keine minusstunden hat oder nur ganz wenige die dann mit 1-2 tagen mehr einteilung wieder ausgeglichen sind.

Es ist somit auch nicht mein Verschulden sondern ich wurde so eingeteilt von meinem Chef das es nicht passt.
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#6

Aus meiner Sicht handelt es sich also um ein "reines" Abrufverhältnis, da ihr Chef Sie offenbar nach Bedarf einteilt. Das würde auch den vereinbarten 20h pro Woche als "Regelfall" der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 12 I TzBfG entsprechen.
Ebenso das Überschreiten dieser wöchentlichen Arbeitszeit, was als "mal mehr mal weniger arbeiten" beschrieben wurde entspricht diesem Typus (§ 12 II TzBfG).
Sofern ihr Arbeitgeber die vereinbarte und angebotene Arbeitsleistung nicht in Anspruch nimmt - sprich ihnen zu wenig Stunden zuteilt -, kommt er in Annahmeverzug.
Die vereinbarte Bezahlung kann dann für die 20h verlangt werden, ohne dass man diese "nacharbeiten" (rechtlich gesprochen nicht ganz richtig, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, dass den Anspruch immer wieder neu entstehen lässt) muss ( § 615 BGB).

Im Ergebnis trägt der Arbeitgeber also das Risiko, wenn aufgrund geringeren Arbeitsanfall die Arbeitsleistung nicht im vollen Umfang erbracht werden kann. Die ,"Minusstunden" stehen damit faktisch nur in der Bilanz als Ausgaben und müssen nicht "nachgearbeitet" werden.
Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in voller Höhe bestehen.
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