01.09.2013, 17:59
Hallo,
wonach richtet sich die Versorgung, wenn man z.B. mit 50 nach über 30 Jahren Bund von A13 für 6 oder 12 Jahre auf einen kommunalen Wahlbeamten-Dienstposten B2 wechselt? Ergibt sich dadurch am Ende ein hoeheres Ruhegehalt als durchgängig A13 Bund oder wird das alles irgendwie gegen- bzw. weggerechnet? Danke im Voraus!
wonach richtet sich die Versorgung, wenn man z.B. mit 50 nach über 30 Jahren Bund von A13 für 6 oder 12 Jahre auf einen kommunalen Wahlbeamten-Dienstposten B2 wechselt? Ergibt sich dadurch am Ende ein hoeheres Ruhegehalt als durchgängig A13 Bund oder wird das alles irgendwie gegen- bzw. weggerechnet? Danke im Voraus!