11.02.2019, 08:25
Hallo,
gibt es z. B. neben dem § 6 KAG noch weitere Rechtsgrundlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Behörde eine Rechnung nicht schreiben muss, wenn der Rechnungsbetrag z. B. 10 € nicht überschreitet, die Behörde also die Wahlfreiheit hat (Kann-Regelung), z. B. einen Rechnungsbetrag i. H. v. 7,50 € wegen Geringfügigkeit eben nicht in Rechnung zu stellen, da die Personalkosten, Kosten für Papier, Druck, Porto ... den Rechnungsbetrag übersteigen?
Danke Euch.
LG
gibt es z. B. neben dem § 6 KAG noch weitere Rechtsgrundlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Behörde eine Rechnung nicht schreiben muss, wenn der Rechnungsbetrag z. B. 10 € nicht überschreitet, die Behörde also die Wahlfreiheit hat (Kann-Regelung), z. B. einen Rechnungsbetrag i. H. v. 7,50 € wegen Geringfügigkeit eben nicht in Rechnung zu stellen, da die Personalkosten, Kosten für Papier, Druck, Porto ... den Rechnungsbetrag übersteigen?
Danke Euch.
LG