Ist es rechtswidrig im Resturlaub der alten Stelle eine Weiterbildung zu besuchen, die für die neue Tätigkeit sinnvoll ist?
In Deinem Urlaub kannst Du grundsätzlich machen, was Du willst. Wäre ja noch schöner, wenn sie Dir zu allem vorschreiben könnten, wie Du Deinen Urlaub zu verbringen hast. Aber klar, gutgeschrieben kriegst Du logo nichts und Anspruch auf Bezahlung der Weiterbildung hast Du gleichfalls nicht. Es besteht offenbar keine Verpflichtung und Du willst das freiwillig machen. Achtung, Deine Wege zur Weiterbildung sind von daher auch nicht versichert, so wie Deine reguläre An- u. Abfahrt zur u. von der Dienststelle. Gruß: Obiwahnkinobi