Hallo,
ich habe nun endlich das Glück, demnächst nach längerer Krankheit/Dienstunfähigkeit wieder meinen Dienst antreten zu können. Insofern haben sich bei mir ca. 60 Tage Urlaub und Resturlaub angesammelt. Ist es nun sinnvoller, den Urlaub und Resturlaub vor der Wiedereingliederung oder erst nach dieser zu nehmen? Beides scheint mir irgendwie nicht gerade schlüssig. Mein Chef hat gegenüber Kollegen verlauten lassen, dass ich erstmal meinen Urlaub nehmen müsste (um dann Weihnachten als einziger arbeiten zu können). Was meint ihr dazu?
PS.: Eine betriebliche Wiedereingliederung gibt es bei uns nicht und mit den Beschäftigten wird generell etwas schikanös umgegangen.
Viele Grüße
Hans-Peter
Wenn Du Beamter bist, hast Du großes Glück. Auf diese Weise würdest Du Deinen Urlaubsanspruch nicht verlieren und müßtest, soweit ich weiß, den Anspruch bis in den Monat Sept. des Folgejahres übertragen kriegen. Bist Du hingegen tariflich Beschäftigter, glotzt Du gewaltig in die Röhre, was dieses Thema betrifft. Zum einen bist Du dann eh schon geratzt, weil Du längere Zeit auf Deinem eigenen Krankengeld lebst und nach Rückkehr gnadenlos Deinen, Dir im Grunde zustehenden Tarifurlaub, runtergestrichen kriegst. Es gibt da so ein ganz tolles, überaus soziales Urteil, glaube des BAG, worin die öffentlichen Arbeitgeber hofiert werden. Das Tarifrecht wird da quasi zu Makulatur erklärt und die stinknormalen Arbeitsverhältnisbestimmungen für anwendbar. Damit gilt für Dich nur noch der gesetzlich verbriefte Urlaubsanspruch, nicht der tarifrechtliche. Alles, was da drüber ist, verlierst Du und ja, ist natürlich alles super legitim und Du bist chancenlos. Klare Sache, oder? HaHa, ganz getreu dem Motto: Ewig krankmachen und dann noch Urlaub haben wollen?! Wo kämen wir denn da hin? Hab ich extra bißchen überzogen dargestellt. Wünsche Dir gute Besserung und hoffe, dass Du nicht zu allem Übel noch über den Tisch gezogen wirst. Claas Clever
Da du die Frage im Thema "Beamte" gestellt hast, bist du sicher Beamter.
Da du den Begriff "Wiedereingliederung" eigentlich als "Arbeitsaufnahme nach Krankheit" verstanden haben willst, bist du in der Planung des Urlaubs (fast) frei. Ob es ein BEM bei euch gibt oder nicht ist urlaubsrechtlich irrelevant.
Da du sicher in keinem Urlaubsplan stehst, geht aber erst mal der geplante Urlaub deines Vertreters vor. Dein Chef kann höchstens eine Urlaubssperre verfügen, jedoch keinen Urlaub anordnen. Gleichwohl hat der Dienstherr aus Fürsorgegründen darauf zu achten, dass der Beamte mindestens den Mindesturlaub auch tatsächlich nimmt.
Im Normalfall sind max. 30 Tage Resturlaub + 30 Urlaubstage möglich, außer du hast Urlaub zur Kinderbetreuung angespart (dann kann man locker auf mehr als 100 oder ggf. 200 Tage Urlaub kommen) oder du warst über 12 Monate ununterbrochen krankgeschrieben.
In jeden Fall solltest du 30 Tage Urlaub (das wäre automatisch der Resturlaub) nehmen damit sie nicht verfallen und ggf. die 30 Tage Urlaub ins nächste Jahr schieben um dann 2016 wieder 60 Tage zu haben.
Ob jemand Weihnachten arbeiten muss oder nicht, richtet sich nach dienstlichen Belangen und dem Urlaubsplan. Der Urlaubsplan ist gleichzeitig die Anspruchsgrundlage um Urlaub zu bestimmten Zeiten genehmigt zu bekommen. Hatten sich alle anderen in den Urlaubsplan zu Weihnachten eingetragen und du nicht (egal ob du es wegen Krankheit nicht konntest), dann ist die Sache doch klar.