Zeitzuschläge bei höherwertiger Tätigkeit
#1

Hallo an alle,

wie verhält sich das mit Zeitzuschlägen, wenn man eine höherwertige Tätigkeit ausübt?
Werden da die Zeitzuschläge von der eigenen EG oder von der Tätigkeit, die man ausübt, bezahlt?
Zur Frage steht bei mir z. B. Sonntagsarbeit. Sollte das von der EG9, die man verrichtet, berechnet werden oder von der EG, in der man selber eingestuft ist?

Danke im voraus.
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#2

Zuschläge werden basierend auf der Eingruppierung und nicht den vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeiten bezahlt.
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