09.08.2012, 16:53
Servus !!!!
könnt ihr mir vielleicht weiter helfen ....
Wir sind 14 mitarbeiter in der ZSVA (Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung) eines Krankenhauses und haben gerade ein großes Problem wegen der Bezahlung. 6 Mitarbeiter sind mit EG 3 eingestuft und der Rest mit 7a und 7b (zuvor andere Tätigkeit OP, Aufwachraum, etc), sie sind alle Teilzeitkräfte.
Kann der Rest eine höhere Eingruppierung beantragen???
Weil sie de gleiche Tätigkeit ausüben, also gleiche Arbeit, gleiche Verantwortung ?
LG Joker
könnt ihr mir vielleicht weiter helfen ....
Wir sind 14 mitarbeiter in der ZSVA (Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung) eines Krankenhauses und haben gerade ein großes Problem wegen der Bezahlung. 6 Mitarbeiter sind mit EG 3 eingestuft und der Rest mit 7a und 7b (zuvor andere Tätigkeit OP, Aufwachraum, etc), sie sind alle Teilzeitkräfte.
Kann der Rest eine höhere Eingruppierung beantragen???
Weil sie de gleiche Tätigkeit ausüben, also gleiche Arbeit, gleiche Verantwortung ?
