Zulage höherwertige Tätigkeit
#1

Guten Tag,

Bin Angestellte einer Stadt und habe für ein Jahr eine höherwertige Tätigkeit übernommen. Bin in der Endgeldgruppe 5 und die Tätigkeit, die ich übernommen habe, in der 9a. Wie ist hier die Zulage?

MfG

Jessica
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#2

Es geht um TVöD (VKA)?
Dann gilt:

Soweit die Anforderungen an die Person erfüllt werden, bekommt man als Zulage die Differenz zwischen E5 und E9a.

§ 14 (3) TVöD (VKA)
"Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ergeben hätte."
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