19.04.2025, 18:58
hallöchen,
ich übe seit 2021 eine höherwertige Tätigkeit aus, ohne hierfür eine Zulage zu erhalten.
Für welchen Zeitraum kann man rückwirkend noch Ansprüche geltend machen?
ich übe seit 2021 eine höherwertige Tätigkeit aus, ohne hierfür eine Zulage zu erhalten.
Für welchen Zeitraum kann man rückwirkend noch Ansprüche geltend machen?