Zuordnung Entgeltgruppe
#1

Hallo,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung.
Eine Stelle ist derzeit mit der E 9a TVöD/VKA bewertet. Eine Neubewertung der Stelle ergab, 55% E 9a und 45% E 11. Ist es richtig, dass sich hieraus eine E 10 ergibt? Können Entgeltstufen so gemixt werden?

Eine weitere frage ist, ob der/die Stelleninhaber/in gleich alle Stufen (E9b, E 9c) überspringen kann.

Freue mich auf Feedback.

Mel
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#2

" Ist es richtig, dass sich hieraus eine E 10 ergibt?"
Kommt auf die Details an. Könnte auch E9a sein. Man braucht Informationen zum Abschnitt der Entgeltordnung und die genauen Bewertungen und Zeitanteile der Arbeitsvorgänge.

"Können Entgeltstufen so gemixt werden?"
Es können Arbeitsvorgänge verschiedener Wertigkeiten gemischt werden. Es darf nicht rechtsmissbräuchlich geschehen.

"Eine weitere frage ist, ob der/die Stelleninhaber/in gleich alle Stufen (E9b, E 9c) überspringen kann."
Entgeltgruppen müssen nicht durchlaufen werden, Im Gegensatz zum Beamtenrecht ist für Tarifbeschäftige bei Übertragung entsprechender Aufgaben direkt eine Höhergruppierung möglich.
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