(18.07.2016, 21:26)Gast schrieb: Hallo alle zusammen,
ich ziehe nach G. in Schleswig-Holstein möchte dort meinen Zweitwohnsitz anmelden. Mein Hauptwohnsitz ist bei meiner Mutter in NRW. Hat jemand Erfahrung oder kann mir sagen, ob es zu Problemen kommen kann?
Ich arbeite an meinem Zweitwohnsitz
... Tja, dann ist wohl der "Zweitwohnsitz" eigentlich der Hauptwohnsitz ...
Wenn ein Einwohner mehrere Wohnungen (im Inland) hat, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung und Hauptwohnung ist diejenige Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. (vgl. § 21 Bundesmeldegesetz - BMG). Anders ist der Fall bei Verheirateten oder Minderjährigen, du bist sicher - so entnehme ich das der Frage - Volljährig und nicht verheiratet/verpartnert... Also ein eindeutiger Fall (es sei du Studierst und pendelst ständig + Semesterferien).
Vorwiegend benutzte Wohne heißt dabei nicht, wie lange man sich IN der jeweiligen Wohnung aufhält, sondern wie lange man sich an dem Ort der Wohnung (= Arbeitsort) aufhält.
Obs bei der Anmeldung zu Problemen kommt, kann man nicht sagen. Manche Meldestellen prüfen/fragen ziemlich genau nach, manche nehmen den Zweitwohnsitz "hin".
Aber warum soll der Hauptwohnsitz bei der Mutti sein - Wichtig ist hier, wo man (hauptsächlich) wohnt, nicht wo man gefühlsmäßig verbundener ist oder welche Nachteile aus dem Umzug resultieren (das ist im Melderecht unrelevant) - und die Alternative Zweitwohnsitz bei Mutti bleibt doch noch immer ...
Alles Gute