Personalrat Baden Württemberg
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Baden Württemberg werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei, Regierungsbezirke), Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) in der Fassung vom 19. Februar 2019
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Allgemeiner Grundsatz
§ 2 Aufgaben der Dienststelle, der Personalvertretung, der Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigungen
§ 3 Ausschluss abweichender Regelungen
§ 4 Beschäftigte, Gruppen
§ 5 Dienststellen
§ 6 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Unfallschutz
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Teil 2: Der Personalrat
Abschnitt 1: Wahl und Zusammensetzung
§ 8 Wahlberechtigung
§ 9 Wählbarkeit
§ 10 Bildung von Personalräten, Zahl der Mitglieder
§ 11 Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern
§ 12 Andere Gruppeneinteilung
§ 13 Wahl des Personalrats
§ 14 Zusammensetzung des Personalrats nach Beschäftigungsarten und Dienststellenteilen
§ 15 Wahlvorstand
§ 16 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands
§ 17 Einleitung und Durchführung der Wahl
§ 18 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 19 Konstituierende Sitzung des Personalrats
§ 20 Freiheit der Wahl, Kosten
§ 21 Anfechtung der Wahl
Abschnitt 2: Amtszeit
§ 22 Amtszeit, regelmäßiger Wahlzeitraum
§ 23 Vorzeitige Neuwahl
§ 24 Ausschluss einzelner Mitglieder und Auflösung des Personalrats
§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
§ 26 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat
§ 27 Ersatzmitglieder
Abschnitt 3: Geschäftsführung
§ 28 Vorstand
§ 29 Vorsitz
§ 30 Anberaumung der Sitzungen
§ 31 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat, Richterrat und Staatsanwaltsrat
§ 32 Durchführung der Sitzungen, Teilnahmerechte
§ 33 Befangenheit
§ 34 Beschlussfassung
§ 35 Ausschüsse des Personalrats
§ 36 Übertragung von Befugnissen auf den Vorstand des Personalrats
§ 37 Einspruch der Vertreter einer Gruppe, der Beschäftigten im Sinne von § 59 oder der schwerbehinderten Beschäftigten
§ 38 Niederschrift
§ 39 Geschäftsordnung
§ 40 Sprechstunden
§ 41 Kosten
§ 42 Verbot der Beitragserhebung
Abschnitt 4: Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 43 Allgemeines
§ 44 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
§ 45 Freistellung
§ 46 Benachteiligungsverbot, Berufsbildung freigestellter Mitglieder des Personalrats
§ 47 Schutz des Arbeitsplatzes
§ 48 Übernahme Auszubildender
Teil 3: Die Personalversammlung
§ 49 Allgemeines
§ 50 Einberufung der Personalversammlung
§ 51 Durchführung der Personalversammlung
§ 52 Angelegenheiten der Personalversammlung
§ 53 Nichtöffentlichkeit der Personalversammlung, Teilnahmerechte
Teil 4: Gesamtpersonalrat und Stufenvertretungen, Arbeitsgemeinschaften
§ 54 Gesamtpersonalrat
§ 55 Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat (Stufenvertretungen)
§ 56 Arbeitsgemeinschaften von Personalvertretungen
§ 57 Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Hauptpersonalräte
Teil 5: Ausbildungspersonalrat
§ 58
Teil 6: Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 59 Grundsatz
§ 60 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 61 Zahl der Mitglieder
§ 62 Wahlgrundsätze
§ 63 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 64 Schutz der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 66 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, Stufen-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Teil 7: Datenschutz
§ 67
Teil 8: Beteiligung des Personalrats
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 68 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung
§ 69 Allgemeine Grundsätze für die Behandlung der Beschäftigten
§ 70 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
§ 71 Unterrichtungs- und Teilnahmerechte der Personalvertretung, Arbeitsplatzschutzangelegenheiten
§ 72 Wirtschaftsausschuss
Abschnitt 2: Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung
§ 73 Mitbestimmung
§ 74 Angelegenheiten der uneingeschränkten Mitbestimmung
§ 75 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung § 76 Einleitung, Verfahren der Mitbestimmung
§ 77 Stufenverfahren der Mitbestimmung
§ 78 Einigungsstellenverfahren
§ 79 Einigungsstelle
§ 80 Mitwirkung
§ 81 Angelegenheiten der Mitwirkung
§ 82 Einleitung, Verfahren der Mitwirkung
§ 83 Stufenverfahren der Mitwirkung
§ 84 Antrag des Personalrats
§ 85 Dienstvereinbarungen
§ 86 Anhörung des Personalrats
§ 87 Angelegenheiten der Anhörung
§ 88 Durchführung von Entscheidungen, vorläufige Regelungen
§ 89 Zuständigkeit in nicht gestuften Verwaltungen
§ 90 Verhältnis zu anderen Beteiligungsrechten
Teil 9: Zuständigkeit des Personalrats, des Gesamtpersonalrats und der Stufenvertretungen
§ 91
Teil 10: Gerichtliche Entscheidungen
§ 92
§ 93
Teil 11: Vorschriften für die Behandlung von Verschlusssachen
§ 94
Teil 12 Besondere Vorschriften für die Justizverwaltung
§ 95
Teil 13: Besondere Vorschriften für die Polizei und für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 96 Polizei
§ 97 Landesamt für Verfassungsschutz
Teil 14: Besondere Vorschriften für Dienststellen, die bildenden, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen
§ 98 Personalvertretungen im Schulbereich
§ 99 Besondere Vorschriften für Lehre und Forschung
§ 100 Besondere Vorschriften für Beschäftigte an Hochschulen mit Aufgaben in einem Universitätsklinikum
§ 101 Besondere Vorschriften für das Karlsruher Institut für Technologie
§ 102 Besondere Vorschriften für die Führungsakademie Baden-Württemberg
§ 103 Besondere Vorschriften für Theater und Orchester
Teil 15: Besondere Vorschriften für die Forstverwaltung
§ 104 Beschäftigte der Abteilung Forstdirektion der Regierungspräsidien
Teil 16: Südwestrundfunk
§ 105 Allgemeines
§ 106 Dienststellen
§ 107 Beschäftigte
§ 108 Wählbarkeit
§ 109 Kosten
§ 110 Besondere Gruppen von Beschäftigten
§ 111 Einigungsstelle
§ 112 Gesamtpersonalrat
Teil 17: Schlussvorschriften § 113 Übergangspersonalrat, Regelungen für Umbildungen von Dienststellen
§ 114 Wahlordnung, Verwaltungsvorschriften
§ 115 Religionsgemeinschaften
§ 116 Inkrafttreten
Links:
Landespersonalvertretungsgesetz BW
Wahlordnung LPVGWO
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