Personalrat Schleswig-Holstein
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Sch.-H.) vom 16. Januar 2019:
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 2 Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit
§ 3 Beschäftigte
§ 4 Beamtinnen und Beamte
§ 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 6 (gestrichen)
§ 7 Gruppe
§ 8 Dienststellen
§ 9 Schweigepflicht
Abschnitt II Personalrat
Unterabschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Wahl von Personalräten
§ 11 Wahlrecht
§ 12 Wählbarkeit
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 14 Vertretung der Gruppen
§ 15 Wahlverfahren
§ 16 Schutz der Wahlhandlung
§ 17 Kosten der Wahl
§ 18 Wahlanfechtung
Unterabschnitt 2 Amtszeit
§ 19 Regelmäßige Amtszeit
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 21 Ausschluß und Auflösung
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 23 Ersatzmitglieder
Unterabschnitt 3 Geschäftsführung
§ 24 Vorstand
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlussfähigkeit
§ 28 Beratung und Abstimmung
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 30 Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
§ 32 Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift
§ 33 Sprechstunden
§ 34 Kosten
§ 35 Beiträge
Unterabschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 36 Freistellung
§ 37 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 38 Kündigung, Versetzung und Abordnung
Abschnitt III Personalversammlung
§ 39 Allgemeines
§ 40 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 41 Zeitpunkt
§ 42 Aufgaben
§ 43 Teilnahme weiterer Personen
Abschnitt IV Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 44 Stufenvertretungen
§ 45 Gesamtpersonalrat
§ 46 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Abschnitt V Mitbestimmung des Personalrates
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 47 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 48 Sachliche Amtsführung
§ 49 Unterrichtung des Personalrates
§ 50 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
§ 51 Umfang der Mitbestimmung
§ 52 Mitbestimmungsverfahren
§ 53 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 54 Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle
§ 55 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 56 Initiativrecht des Personalräte
§ 57 Dienstvereinbarungen
§ 58 Durchführung von Entscheidungen
Unterabschnitt 3 Allgemeine Regelungen auf Landesebene
§ 59 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Unterabschnitt 4 Zuständigkeiten der Personalräte
§ 60 Personalräte und Stufenvertretungen
§ 61 Gesamtpersonalrat
Abschnitt VI Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 62 Errichtung
§ 63 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 64 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 65 Wahlverfahren
§ 66 Befugnisse und Tätigkeit
§ 67 Jugendversammlung
§ 68 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
Abschnitt VII Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
§ 69 Errichtung
§ 70 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 71 Anzahl der Mitglieder des Referendarrates
§ 72 Wahlverfahren
§ 73 Geschäftsführung und Rechtsstellung
§ 74 Referendarversammlung
Abschnitt VIII Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
§ 75 Nichtständige Beschäftigte
§ 76 Krankenpflegepersonal
Abschnitt IX Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1 Besondere Vorschriften für die Hochschulen
§ 77 Hochschulen
Unterabschnitt 2 Schulen und Institut für Qualitätsentwicklung
§ 78 Bildung der Personalräte
§ 79 Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden
§ 80 Hauptpersonalräte beim für Bildung zuständigen Ministerium
§ 81 Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung
Unterabschnitt 3 Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
§ 82 Theater und Orchester
§ 83 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände
§ 84 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 85 Behandlung von Verschlußsachen
Abschnitt X Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 86 Schwerbehindertenvertretung
§ 87 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Abschnitt XI Gerichtliche Entscheidungen
§ 88 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
Abschnitt XII Schlußvorschriften
§ 90 Unzulässigkeit von Vereinbarungen
§ 91 Wahlordnung
§ 92 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§ 93 Änderung des Landesrichtergesetzes
§ 94 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 94 a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen
§ 95 Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
§ 96 Übergangsregelung für Freistellungen
§ 97 Inkrafttreten
Links:
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Wahlordnung
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