Personalrat Schleswig-Holstein

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG Sch.-H.) vom 16. Januar 2019:
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 2 Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit
§ 3 Beschäftigte
§ 4 Beamtinnen und Beamte
§ 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 6 (gestrichen)
§ 7 Gruppe
§ 8 Dienststellen
§ 9 Schweigepflicht

Abschnitt II Personalrat
Unterabschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Wahl von Personalräten
§ 11 Wahlrecht
§ 12 Wählbarkeit
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 14 Vertretung der Gruppen
§ 15 Wahlverfahren
§ 16 Schutz der Wahlhandlung
§ 17 Kosten der Wahl
§ 18 Wahlanfechtung
Unterabschnitt 2 Amtszeit
§ 19 Regelmäßige Amtszeit
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 21 Ausschluß und Auflösung
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 23 Ersatzmitglieder
Unterabschnitt 3 Geschäftsführung
§ 24 Vorstand
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlussfähigkeit
§ 28 Beratung und Abstimmung
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 30 Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
§ 32 Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift
§ 33 Sprechstunden
§ 34 Kosten
§ 35 Beiträge
Unterabschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 36 Freistellung
§ 37 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 38 Kündigung, Versetzung und Abordnung

Abschnitt III Personalversammlung
§ 39 Allgemeines
§ 40 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 41 Zeitpunkt
§ 42 Aufgaben
§ 43 Teilnahme weiterer Personen

Abschnitt IV Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 44 Stufenvertretungen
§ 45 Gesamtpersonalrat
§ 46 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

Abschnitt V Mitbestimmung des Personalrates
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 47 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 48 Sachliche Amtsführung
§ 49 Unterrichtung des Personalrates
§ 50 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
§ 51 Umfang der Mitbestimmung
§ 52 Mitbestimmungsverfahren
§ 53 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 54 Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle
§ 55 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 56 Initiativrecht des Personalräte
§ 57 Dienstvereinbarungen
§ 58 Durchführung von Entscheidungen
Unterabschnitt 3 Allgemeine Regelungen auf Landesebene
§ 59 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Unterabschnitt 4 Zuständigkeiten der Personalräte
§ 60 Personalräte und Stufenvertretungen
§ 61 Gesamtpersonalrat

Abschnitt VI Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 62 Errichtung
§ 63 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 64 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 65 Wahlverfahren
§ 66 Befugnisse und Tätigkeit
§ 67 Jugendversammlung
§ 68 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen

Abschnitt VII Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)
§ 69 Errichtung
§ 70 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 71 Anzahl der Mitglieder des Referendarrates
§ 72 Wahlverfahren
§ 73 Geschäftsführung und Rechtsstellung
§ 74 Referendarversammlung

Abschnitt VIII Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
§ 75 Nichtständige Beschäftigte
§ 76 Krankenpflegepersonal

Abschnitt IX Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1 Besondere Vorschriften für die Hochschulen
§ 77 Hochschulen
Unterabschnitt 2 Schulen und Institut für Qualitätsentwicklung
§ 78 Bildung der Personalräte
§ 79 Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden
§ 80 Hauptpersonalräte beim für Bildung zuständigen Ministerium
§ 81 Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung
Unterabschnitt 3 Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
§ 82 Theater und Orchester
§ 83 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände
§ 84 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 85 Behandlung von Verschlußsachen

Abschnitt X Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 86 Schwerbehindertenvertretung
§ 87 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

Abschnitt XI Gerichtliche Entscheidungen
§ 88 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten

Abschnitt XII Schlußvorschriften
§ 90 Unzulässigkeit von Vereinbarungen
§ 91 Wahlordnung
§ 92 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
§ 93 Änderung des Landesrichtergesetzes
§ 94 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 94 a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen
§ 95 Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht
§ 96 Übergangsregelung für Freistellungen
§ 97 Inkrafttreten

Links:
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Wahlordnung



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