Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort
#1

Hallo Zusammen,

ich hoffe ich finde hier ein paar Antworten ....In Stichworten:

- bin Bundesbeamtin ( grosse Behörde )
- seit März 2010 aufgrund Kindererziehung beurlaubt
- im Januar 2012 Antrag auf Teilzeit ( 16-20 Stunden) gestellt zum 01.09.2012
- am 23.08.12 fernmündlich mitgeteilt bekommen, dass keine Planstelle vorhanden wäre und ich doch bitte meine Beurlaubung bis 04/13 verlängern sollte, da erst dann wieder ein neuer Stellenplan kommt....

Frage :
- Hab ich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ? ( hab´noch zwei minderjährige Kinder)
- Bis zu welcher Entfernung vom Wohnort wäre mir eine Beschäftigung zumutbar?
- Muss mir das ganze nicht auch schriftlich mitgeteilt werden ?

Ich hoffe hier sind ein paar kompetente Leser die mir helfen können.

Vielen Dank
Zitieren Multi-Zitat
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.




Nachrichten in diesem Thema
Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort - von Gast - 23.08.2012, 18:58
RE: Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort - von 1887 - 24.08.2012, 08:06
RE: Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort - von Gast - 24.08.2012, 13:34
RE: Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort - von pumukel - 26.08.2012, 23:12
RE: Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort - von 1887 - 27.08.2012, 08:25
RE: Teilzeit: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Entfernung vom Wohnort - von Merger - 27.08.2012, 11:57



Möglicherweise verwandte Themen…
- Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung - Mutterschutz
- Anspruch auf Nachzahlung kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag
- Wohnort = Arbeitsort ? Oder lieber woanders wohnen?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst