28.11.2017, 09:01
Eine DV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Es müssen also zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Da gibt es kein "unbedingtes Unterschreiben".
Wie der Name es schon sagt (Dienst-Vereinbarung) sind immer zwei an der DV beteiligt. Wenn dir als PR ein bestimmter Passus nicht passt, also einfach Änderungsvorschlag machen (hier z.B. nur mit vorheriger Beteiligung des PR, wenn Email-Accounts ohne Zustimmung des Betroffenen überprüft werden sollen). Ansonsten nicht unterschreiben...
Wie der Name es schon sagt (Dienst-Vereinbarung) sind immer zwei an der DV beteiligt. Wenn dir als PR ein bestimmter Passus nicht passt, also einfach Änderungsvorschlag machen (hier z.B. nur mit vorheriger Beteiligung des PR, wenn Email-Accounts ohne Zustimmung des Betroffenen überprüft werden sollen). Ansonsten nicht unterschreiben...