Dienstvereinbarung zur Nutzung von e Mail und Internet am Arbeitsplatz
#3

Eine DV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Es müssen also zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Da gibt es kein "unbedingtes Unterschreiben".
Wie der Name es schon sagt (Dienst-Vereinbarung) sind immer zwei an der DV beteiligt. Wenn dir als PR ein bestimmter Passus nicht passt, also einfach Änderungsvorschlag machen (hier z.B. nur mit vorheriger Beteiligung des PR, wenn Email-Accounts ohne Zustimmung des Betroffenen überprüft werden sollen). Ansonsten nicht unterschreiben...
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Dienstvereinbarung zur Nutzung von e Mail und Internet am Arbeitsplatz - von Gast - 27.11.2017, 15:24
RE: Dienstvereinbarung zur Nutzung von e Mail und Internet am Arbeitsplatz - von Gast - 27.11.2017, 20:14
RE: Dienstvereinbarung zur Nutzung von e Mail und Internet am Arbeitsplatz - von Gast. - 28.11.2017, 09:01
RE: Dienstvereinbarung zur Nutzung von e Mail und Internet am Arbeitsplatz - von Beamtenlaufbahn - 29.11.2017, 13:12
RE: Dienstvereinbarung zur Nutzung von e Mail und Internet am Arbeitsplatz - von Gast - 25.01.2018, 10:15



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