Mitnahme von Resturlaub bei Dienstherrnwechsel
#2

Bis zum 1.6. MUSS Dir dein Alter Dienstherr die Möglichkeit geben,
Deinen Resturlaub zu nehmen.

Da geht nur der Weg daran vorbei, dass Du bis dahin so viel "Krank"
oder sonst wie abwesend bist, dass Du es nicht nehmen kannst.
Dienstliche Gründe KÖNNEN dem nicht im Wege stehen.

Bei welcher Feuerwehr bist du?
Oder habe ich das falsch interpretiert? Icon_lol


Grüße
Marcus
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Mitnahme von Resturlaub bei Dienstherrnwechsel - von Grisu - 09.04.2011, 10:05
RE: Mitnahme von Resturlaub bei Dienstherrnwechsel - von Talax - 10.04.2011, 02:37
RE: Mitnahme von Resturlaub bei Dienstherrnwechsel - von smokie12 - 11.04.2011, 13:22



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