14.08.2011, 17:37
(08.08.2011, 09:59)Gast schrieb: Nein! Der Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber
keine Arbeitsstunden bezahlt. Es gilt als ehrenamtliche
Tätigkeit, wie für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
auch. Er hat lediglich Anspruch auf Fahrtkosten!
Beißt sich das aber nicht mit dem Tarifrecht? Kann Tarifrecht, das bundesweit für alle daran teilnehmenden Arbeitgeber und somit ihre Beschäftigten gilt, durch eine Wahlgesetz aus Landesebene ausgestochen werden?
Das bezweifle ich.