Personalversammlung für Jobcenter-Bedienstete
#1

Durch die Neuorganisation bzw. Gründung der "Jobcenter" zum 1.1.2011 wurde auch die Gründung eines eigenen Personalrates für die MA im Jobcenter geregelt. Es kann somit bis zu zweimal jährlich eine Personalversammlung für die Mitarbeiter abgehalten werden.
Nun ist es ja im überwiegenden Fall so, dass die MA der Jobcenter zum einen von der BA und die anderen von der Kommune kommen, folglich sind die MA zwar Angehörige des Jobcenters, aber ja dennoch nach wie vor auch der BA bzw. der Kommune.

Wo steht nun geschrieben, dass die Mitarbeiter NICHT mehr an der Personalversammlung der Kommune bzw. der BA teilnehmen dürfen?
In diesem Fall wehrt sich der Geschäftsführer mit allen Mitteln gegen diese Teilnahme, aber eine direkte Rechtsgrundlage kann er nicht nennen ...
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Personalversammlung für Jobcenter-Bedienstete - von Gast - 26.06.2012, 16:24
RE: Personalversammlung für Jobcenter-Bedienstete - von Katharina - 26.06.2012, 18:02
RE: Personalversammlung für Jobcenter-Bedienstete - von Roland - 27.06.2012, 08:10
RE: Personalversammlung für Jobcenter-Bedienstete - von Katharina - 27.06.2012, 12:02



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