Tarifvertrag Orchester (TVK Orchester)
Der "Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK)" wird zwischen dem Deutschen Bühnenverein (für die Arbeitgeber) und der Deutschen Orchestervereinigung (für die Arbeitnehmer) geschlossen. Er wird auch "TVK Orchester" genannt.Der Tarif gilt für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern, deren Arbeitgeber ein Unternehmermitglied des Deutschen Bühnenvereins ist. Ausgenommen sind neben Kapellmeistern auch Musiker, die als Aushilfen oder für eine bestimmte Produktionsdauer beschäftigt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um freischaffende Musiker:innen, die für Honorare tätig sind. Aufgrund des sog. Herrenberg-Urteils ist die Zulässigkeit von Honorarverträgen allerdings zu überprüfen.
Auch wenn die nach dem TVK Orchester beschäftigten Musiker somit nicht nach einem der großen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes wie TVöD, TV-L oder TV-H angestellt sind, so werden sie doch regelmäßig zum öffentlichen Dienst gezählt, sofern das Theater sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet.
Neben dem TVK Orchester besteht für künstlerisches Personal der Tarifvertrag "Normalvertrag Bühne" (NV Bühne), der für alle überwiegend künstlerisch Beschäftigten gilt.
Der TVK regelt im wesentlichen folgendes:
Arbeitsbedingungen:
- Begründung des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Zeitvertrag, Probearbeitsverhältnis, Befristung, Teilzeit)
- Ärztliche Untersuchung (Einstellung, Kontrolle der Arbeitsfähigkeit durch Vertrauensarzt)
- Personalakten
- Arbeitspflicht (Instrumente)
- Mitwirkungspflicht bei Veranstaltungen
- Rechteeinräumung / Urheberrecht (Sendungen, Bild- und Tonträger, usw.)
- Rechteabgeltung durch Sondervergütung
- Erreichbarkeit vor Aufführungen
- Nebenbeschäftigung (Anzeige, Untersagung)
- Dienstliche Inanspruchnahme (Aufführungen und Proben)
- Ruhezeit
- Dienstfreie Tage / dienstfreie Abende
- Dienstzeit
- Vergütung
- Eingruppierung der Orchester (Vergütungsgruppen A, B, C, D, Planstellen)
- Grundvergütung gemäß Vergütungsordnung, Dienstaltersstufe, anrechnungsfähige Dienstzeit
- Anpassung der Vergütungen an den TVöD/VKA bzw. den TV-L
- Tätigkeitszulagen
- Besondere Vergütungen
- Auszahlung der Vergütung, Vorschüsse
- Zuwendung für Beschäftigungsjahre (Anspruchsvoraussetzungen, Höhe, Zahlung)
- Vermögenswirksame Leistungen (Voraussetzungen und Höhe)
- Aufwendungsersatz für Instrumente und Kleidung / Kleidergeld
- Reisekosten-und Umzugskostenerstattung
- Trennungsentschädigung (Trennungsgeld)
- Krankenbezüge, Krankengeldzuschuss
- Übergangsregelungen für die Zahlung von Krankenbezügen
- Anzeige-und Nachweispflichten einer Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation, etc.
- Forderungsübergang bei Dritthaftung
- Beihilfen, Unterstützungen
- Jubiläumszuwendungen
- Sterbegeld
- Zusatzversorgung (Betriebsrente)
- Erholungsurlaub
- Arbeitsbefreiung
- Sonderurlaub
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Schriftform der Kündigung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung
- Erwerbsminderung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichens der Altersgrenze, Weiterbeschäftigung
- Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen
- Übergangsgeld
- Auflösung oder Verkleinerung des Orchesters
- Wahl und Zusammensetzung des Orchestervorstands
- Amtszeit
- Geschäftsführung
- Aufgaben und Befugnisse des Orchestervorstands
- Verstöße gegen die dienstlichen Verpflichtungen
- Ordnungsstrafen
- Verfahren
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