Tarifvertrag Orchester (TVK Orchester)

Der "Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK)" wird zwischen dem Deutschen Bühnenverein (für die Arbeitgeber) und der Deutschen Orchestervereinigung (für die Arbeitnehmer) geschlossen. Er wird auch "TVK Orchester" genannt.

Der Tarif gilt für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern, deren Arbeitgeber ein Unternehmermitglied des Deutschen Bühnenvereins ist. Ausgenommen sind neben Kapellmeistern auch Musiker, die als Aushilfen oder für eine bestimmte Produktionsdauer beschäftigt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um freischaffende Musiker:innen, die für Honorare tätig sind. Aufgrund des sog. Herrenberg-Urteils ist die Zulässigkeit von Honorarverträgen allerdings zu überprüfen.

Auch wenn die nach dem TVK Orchester beschäftigten Musiker somit nicht nach einem der großen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes wie TVöD, TV-L oder TV-H angestellt sind, so werden sie doch regelmäßig zum öffentlichen Dienst gezählt, sofern das Theater sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet.

Neben dem TVK Orchester besteht für künstlerisches Personal der Tarifvertrag "Normalvertrag Bühne" (NV Bühne), der für alle überwiegend künstlerisch Beschäftigten gilt.

Der TVK regelt im wesentlichen folgendes:

Arbeitsbedingungen:
Arbeitszeit / Dienstzeit:
Gehalt: Vergütung und Zulagen:
Weitere Zahlungen:
Sozialbezüge:
Urlaub und Freistellung:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Orchestervorstand:
Link zur vollständigen Textfassung: TVK Orchester

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