TVöD Bund
Der TVöD Bund ist der maßgebliche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beim Bund. Er regelt die Arbeitsbedingungen und die Gehälter der Angestellten, die auch Arbeitnehmer oder Tarifbeschäftigte genannt werden.Der Tarifvertrag TVöD Bund gilt nicht für ...
- Angestellte der Kommunen (siehe TVöD VKA), in weiten Teilen deckungsgleich
- Angestellte der Länder (siehe TV-L und TV-H Hessen)
- Beamte (siehe Beamtenbesoldung)
- Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS
- Bundesanstalt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW
- Bundesministerien
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Bundespolizeipräsidium
- Bundeswehr, Bundeswehrkrankenhaus
- Deutsches Historisches Museum
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt
- Max-Planck-Institut
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Evangelisch-reformierte Kirche Bayern (DVO.EKD)
- Kassenärztliche Vereinigung
- Knappschaft Bahn-See (TV DRV KBS)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Inhaltsverzeichnis des TVöD-Bund
A. Allgemeiner Teil
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung
Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis
Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 (VKA) Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a (Bund) Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit
Anhang zu § 9
Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister
Anlage 1 - Entgeltordnung des Bundes (TVEntgO Bund)
Anlage A - Tabellenentgelt
(Fassung: Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018)
Downloads:
- TVöD Bund
- Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) mit Anlage 1 (Entgeltordnung)
- Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)
- Formular Tätigkeitsdarstellung
- Ausfüllhinweise Tätigkeitsdarstellung
- Formular Tätigkeitsbewertung
- Ausfüllhinweise Tätigkeitsbewertung
- Apothekerinnen und Apotheker
- Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten
- Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben und Werkstätten
- Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe
- Baustellenaufseherinnen und -aufseher sowie Bauaufseherinnen und aufseher
- Bauzeichnerinnen und -zeichner sowie technische Systemplanerinnen und planer
- Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten
- Botinnen und Boten sowie Pförtnerinnen und Pförtner
- Fahrerinnen und Fahrer
- Systemtechnikerinnen und -techniker in der Fernmeldetechnik
- Beschäftigte in der Forschung
- Beschäftigte im Forstdienst
- Fotografinnen und Fotografen
- Fotolaborantinnen und -laboranten
- Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (Fremdsprachensekretärinnen und -sekretäre)
- Konferenzdolmetscherinnen und -dolmetscher
- Überprüferinnen und Überprüfer, Übersetzerinnen und Übersetzer, Terminologinnen und Terminologen sowie Lexikografinnen und Lexikografen
- Sprachlehrerinnen und -lehrer beim Bundessprachenamt und im Bereich des Auswärtigen Amtes
Die aktuellen Gehälter im TVöD Bund
Im TVöD Bund sind besonders die beiden folgenden Entgelttabellen bedeutsam.1) Anlage A Bund (PDF): TVöD Bund - Entgelttabelle ab 1.3.2024
2) Anlage E Bund (PDF): TVöD Bund - Entgelttabelle Pflege ab 1.3.2024
Zusätzlich werden jährlich ein Leistungsentgelt sowie eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt. Gegebenfalls kommen Zulagen und Zuschlägen hinzu.
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