TVöD Gesetz
Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ein Gesetz darstellt. Anders als zum Beispiel bei den Gesetzen für die Beamtenbesoldung ist dies beim Tarifvertrag aber nicht der Fall.Gemäß § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz ist ein Tarifvertrag vielmehr ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber / Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.
Dies entspricht der Tarifautonomie in Deutschland. In Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ist das Recht der Sozialpartner verankert, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und zu kündigen.
Der TVöD wird zwischen folgenden Parteien geschlossen:
- der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
- den vertragsschließenden Gewerkschaften
Vertragschließende Gewerkschaften sind
- die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen
- der dbb beamtenbund und die tarifunion (dbb).
Auch wenn Tarifverträge keine Gesetze darstellen, haben sie dennoch grundsätzlich eine bindende Wirkung wie ein Gesetz. Es gibt allerdings die Möglichkeit, im TVöD Arbeitsvertrag Besserstellungen des Arbeitnehmers zu vereinbaren (Vertragsfreiheit). Beispiele dafür sind eine außertarifliche Zulage oder die Zusage von Home-Office. Eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers ist unzulässig, soweit der Arbeitgeber tarifgebunden ist.
Weitere kostenlose Informationen zum TVöD:
- Teile des TVöD
- TVöD Texte als pdf (Download der Tarifverträge als pdf-Dateien)
- Entgelttabelle TVöD Verwaltung
- Entgelttabelle TVöD Erzieher (Sozial- und Erziehungsdienst)
- Entgelttabelle TVöD Pflege
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