TVöD Gesetz

Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ein Gesetz darstellt. Anders als zum Beispiel bei den Gesetzen für die Beamtenbesoldung ist dies beim Tarifvertrag aber nicht der Fall.

Gemäß § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz ist ein Tarifvertrag vielmehr ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber / Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft.

Dies entspricht der Tarifautonomie in Deutschland. In Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ist das Recht der Sozialpartner verankert, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und zu kündigen.

Der TVöD wird zwischen folgenden Parteien geschlossen:

Der TVöD im Bereich der Kommunen wird auch TVöD VKA genannt. Der TVöD im Bereich des Bundes wird als TVöD Bund bezeichnet.

Vertragschließende Gewerkschaften sind
Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.

Auch wenn Tarifverträge keine Gesetze darstellen, haben sie dennoch grundsätzlich eine bindende Wirkung wie ein Gesetz. Es gibt allerdings die Möglichkeit, im TVöD Arbeitsvertrag Besserstellungen des Arbeitnehmers zu vereinbaren (Vertragsfreiheit). Beispiele dafür sind eine außertarifliche Zulage oder die Zusage von Home-Office. Eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers ist unzulässig, soweit der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Weitere kostenlose Informationen zum TVöD:



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