Überstundenzuschlag ?
#1

Hallo Forum,

wir müssen an Sitzungen unseres Gemeindrates teilnehmen. Die Sitzungen beginnen regelmäßig um 19:00 Uhr und enden oft nach 22.00 Uhr. Bisher war es so, dass diese Stunden ohne Zuschlag einfach auf der Stempelkarte gutgeschrieben wurden.
Müsste für diese Stunden ein Überstundenzuschlag gewährt werden?



Zitieren Multi-Zitat
#2

Hallo,
für Überstunden gibt es imTVöD genaue Regeln, wann eine Mehrarbeitsstunde auch eine Überstunde ist: Angeordnet - dass kann man bei der Aussage "... wir müssen" bejahen, ; Eine Überstunde muss über die regelmäße Wochenarbeitszeit hinausgehen und darf nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche abgeglitten werden. Hier der tariftext aus dem TVöD §7, (7):
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden,
die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten
Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Was auf jeden Fall zusteht, ist ein Zuschlag für Nachtarbeit, ab 21.00 Uhr.
Grüße Pumukel
Zitieren Multi-Zitat
#3

Vielen Dank Pumukel für die Ausführungen!

Wenn ich das richtig verstanden habe würde folgendes zutreffen:

Sitzung am 22.10.13 von 19:00 bis 22:00 Uhr;
wenn die Arbeitsstunden bis zum 01.11.13 ausgeglichen werden ergeben sich 3:12 Stunden;
werden die Arbeitsstunden ab dem 04.11.13 ausgeglichen sind es 4:06 Stunden (bei E8).
Zitieren Multi-Zitat
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Überstundenzuschlag mit und ohne Freizeitausgleich


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers