24.05.2019, 14:37
(24.05.2019, 14:29)Gast schrieb: Bei einer Bekannten im Kurs wurde eine erwischt und die Person durfte wohl heute die nächste Klausur schreiben.
Schau in die Prüfungsordnung, § 14 ist hier enschlägig: "Versucht ein Prüfling das Ergebnis der Prüfung oder Prüfungsteile durch Täuschung zu beeinflussen, so nimmt er zunächst weiter an der Prüfung teil. Über die Folgen eines Täuschungsversuches oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung entscheidet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Es kann nach der Schwere der Verfehlung die Wiederholung einer oder mehrerer Prüfungsleistungen anordnen oder für einen oder mehrere Prüfungsleistungen die Note "ungenügend (0 Punkte)" erteilen".