Guten Tag, zur Zeit diskutiere ich mit der Stadt über die Anerkennung meiner Berufserfahrung (6 Jahre) bei der Beschäftigung als Schulhausmeister. Diese wird mir, laut letzten Aussagen verwehrt. Ist dies der normal Fall ? Grüße Mister x
Wie lautet denn die Begründung der Stadt?
Es geht um die Stufenzuordnung? Dann ist zwischen einschlägiger und förderlicher Berufserfahrung zu unterscheiden. Wenn die sechs Jahre schon als Schulhausmeister mit vergleichbaren Aufgaben war besteht Anspruch auf Stufe 3. Stufe 4 oder bei nur förderlicher Berufserfahrung muss man über die Stufe verhandeln. Wenn man mit dem Angebot nicht zufrieden ist kann man es ablehnen.