Angesteller in Entgeltgruppe 9, wie kann ich noch Beamter werden?
#1

Hallo zusammen,

ich bin 25 Jahre alt, momentan in E9 Stufe 2. Bin Dipl.-Verwaltungswirt (FH) seit 2005. Bei meinem Arbeitgeber ist eine Verbeamtung seit 2003 nicht mehr möglich .

Wenn ich mich nun auf eine andere Stelle bewerbe, die z.B. so ausgeschrieben ist:

Einstellung im Rahmen eines Angestellten- oder Dienstordnungsangestelltenverhältnisses, je nach
persönlicher Qualifikation, bis Vergütungsgruppe III BAT/Besoldungsgruppe A 12

werde ich dann nur als BAT-Angestellter eingestuft oder als DO-Angestellter? Wie wird hier verfahren?

Welche Möglichkeiten gibt es noch Beamter zu werden - von weiterem Studium mal abgesehen? Oder werde ich auch in Zukunft immer aufgrund meiner Angestellteneigenschaft bei einem Arbeitgeberwechsel als Angestellter eingestellt?

Danke!
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#2

Hallo,

natürlich kann man bei einem Stellenwechsel verbeamtet werden. Ich bin von einer TVöD E 13 Stelle auf A 13 gekommen, es muss allerdings eine entsprechende Planstelle frei sein. Einziges Hindernis wäre eine Überschreitung einer Altergrenze (meist so um die 35) oder chronische Krankheiten, die ein Erreichen des Pensionsalters nicht wahrscheinlich erscheinen lassen.
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#3

(25.05.2009, 12:43)Gast schrieb:  Hallo,

natürlich kann man bei einem Stellenwechsel verbeamtet werden. Ich bin von einer TVöD E 13 Stelle auf A 13 gekommen, es muss allerdings eine entsprechende Planstelle frei sein. Einziges Hindernis wäre eine Überschreitung einer Altergrenze (meist so um die 35) oder chronische Krankheiten, die ein Erreichen des Pensionsalters nicht wahrscheinlich erscheinen lassen.

wie ist dass denn möglich ? war das im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst ? denn müsste mann im gehobenen Dienst nicht eigentlich im Eingangsamt beginnen oder ist es da z.b. Möglich von einer einer E 10 oder E 11 Eingruppierung direkt in A11 verbeamtet zu werden ?
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#4

Gruss, die Frage sollte man als Dipl.-Verwaltungswirt aber selbst beantworten können!

Musst dich halt auf ne entsprechende Planstelle bewerben. Dann noch drauf achten, dass du die Laufbahnbefähigung hast (Problematisch zum Beispiel beim Wechsel des Bundeslandes), sonst muss ggf. der LPA zustimmen...
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#5

(27.05.2009, 19:59)Gast schrieb:  Musst dich halt auf ne entsprechende Planstelle bewerben. Dann noch drauf achten, dass du die Laufbahnbefähigung hast (Problematisch zum Beispiel beim Wechsel des Bundeslandes), sonst muss ggf. der LPA zustimmen...

tja bewerben und die stelle reicht wohl nicht aus, wenn Du bisher Beschäftigter warst und jetzt als Beamter eine A 11 Planstelle bekommst, denn normalerweise gilt ja das Laufbahnprinzip; d.h. Du fängst auch auf einer A 11 Stelle (auch wenn Du vorher E 11 oder E 12 warst) ganz unten mit A 9 ein ....
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