04.02.2021, 15:36
Hallo,
Ich bin als Bürokauffrau Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst in Bayern. Hier soll ich den Angestelltenlehrgang 1 absolvieren, um höher als EG 5 eingruppiert werden zu können. Soweit auch für mich nachvollziehbar.
Aber, evtl. steht in den nächsten 5 Jahren ein Umzug nach Schleswig-Holstein an, und nun stellt sich mir die Frage, ob der Lehrgang dann dort auch anerkannt wird, wovon hängt das ab?
Habe schon gegoogelt und finde einfach keine Regelung dazu, daher hoffe ich auf euer Schwarmwissen!
LG
Monika
Ich bin als Bürokauffrau Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst in Bayern. Hier soll ich den Angestelltenlehrgang 1 absolvieren, um höher als EG 5 eingruppiert werden zu können. Soweit auch für mich nachvollziehbar.
Aber, evtl. steht in den nächsten 5 Jahren ein Umzug nach Schleswig-Holstein an, und nun stellt sich mir die Frage, ob der Lehrgang dann dort auch anerkannt wird, wovon hängt das ab?
Habe schon gegoogelt und finde einfach keine Regelung dazu, daher hoffe ich auf euer Schwarmwissen!
LG
Monika