Anspruch auf Arbeitsplatz nach Elternzeit
#1

Hallo,

mich interessiert, ob ich nach Ende der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz habe. Bei meinem Arbeitsverhältnis findet der TVÖD Anwendung. Ich habe recherchiert, dass es zumindest in der freien Wirtschaft nur einen Anspruch auf einen gleichwertigen, aber nicht denselben Arbeitsplatz gibt. Ist das im TVÖD nochmal spezieller geregelt und wenn ja, wo?

Grüße
Anne
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#2

Wie in der freien Wirtschaft hast du einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Heißt, entsprechend deiner Entgeltgruppe.
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#3

Danke für die fixe Antwort. Kann man das aus §§ herleiten oder ergibt sich das aus der Sache an sich?
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#4

Dein Arbeitgeber könnte dir sowieso jederzeit geänderte Aufgaben (der gleichen Entgeltgruppe) zuweisen. (Es sei denn dein Arbeitsvertrag macht dort Einschränkungen.) Die Regelungen zur Elternzeit enthalten keine Eingrenzung des Direktionsrecht. Das ergibt sich alles aus dem allgemeinen Arbeitsrecht.
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