Arzttermin für Kind als alleinerziehende Teilzeitkraft
#1

Die Mutter ist alleinerziehend, das Kind hat eine chronische Krankheit und muss zur Kontrolle zum Arzt. 
Der Termin kann nicht an einem arbeitsfreien Tag der Mutter erfolgen, die Mutter ist teilzeit beschäftigt, 3 Tage die Woche. Muss die Mutter Urlaub nehmen, bzw. wird das Gehalt gekürzt- oder werden die Abwesenheitsstunden vom Arbeitgeber bezahlt?
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#2

Wenn sonst niemand (Großeltern, Tante etc.) mit dem Kind zur Arzt gehen kann, kommt Arbeitsbefreiung "in begründeten Fällen" in Betracht. Dafür gibt es dann aber kein Gehalt, ggf. besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Oder, so würde das bei uns unbürokratisch gehandhabt, die Abwesenheit wird vom Gleitzeitkonto abgezogen und muss vor- oder nachgearbeitet werden.
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#3

Einfach zum Arzt gehen. Man bekommt eine Bescheinigung, dass kein anderer Termin möglich war. Kein Urlaubs- oder Zeit-Abzug. 
Oder man meldet sich selber krank (machen bei uns alle so) z.B. und bekommt dann nach 3 Tagen eine Krankmeldung entweder vom eigenen Arzt oder vom Kinderarzt. Über den Kinderarzt zahlt dann allerdings die Krankenkasse. Ziemlich kompliziert dann.
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#4

"Oder man meldet sich selber krank (machen bei uns alle so)"
Oder man überfällt Banken und muss dann nicht mehr arbeiten ;-)
Nur weil bei euch alle Betrüger sind, ist dies nicht unbedingt ein geeigneter Ratschlag.
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#5

(26.10.2023, 12:48)Gast schrieb:  "Oder man meldet sich selber krank (machen bei uns alle so)"
Oder man überfällt Banken und muss dann nicht mehr arbeiten ;-)
Nur weil bei euch alle Betrüger sind ist dies nicht unbedingt ein geeigneter Ratschlag.

Das wird garantiert sowieso noch so kommen. Da es unendliche Bürokratie (auch für den Arbeitgeber) ist, wenn Eltern 1-2 Tage krank wegen Kind sind. 
Also totaler Quatsch.
Bei uns passiert das mit Wissen der Chefetage und ist ganz normal.  Wenn es länger dauert 4 Tage muss man übliches Attest vorlegen, entweder dann vom Kinderarzt oder normalen Arzt.
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#6

Wenn ihr kein öffentlicher Arbeitgeber seit, kann der Chef als Unternehmenseigentümer dies gern so machen. Aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist die Empfehlung schlicht der Aufruf zu einer Straftat.

Selbst nach der angekündigten Reform der "Kinderkranktage" wäre ein solcher Arztbesuch vermutlich nicht davon abgedeckt.
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#7

(26.10.2023, 13:02)Gast schrieb:  Wenn ihr kein öffentlicher Arbeitgeber seit, kann der Chef als Unternehmenseigentümer dies gern so machen. Aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist die Empfehlung schlicht der Aufruf zu einer Straftat.

Selbst nach der angekündigten Reform der "Kinderkranktage" wäre ein solcher Arztbesuch vermutlich nicht davon abgedeckt.

Wir sind öffentlicher AG. Straftat ist da wohl übertrieben. Da könnten Sie hier erstmal 3/4 der Leute wegsperren, wenn manch einer wüsste warum die krank machen und die Ärzte dann am besten gleich mit. Und da sind wir keine Ausnahme. Alles Auslegungssache....
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#8

"Straftat ist da wohl übertrieben."
Doch. Es ist Betrug durch den Arbeitnehmer und Veruntreuung durch die Chefetage.

"Alles Auslegungssache...."
Das ist keine Auslegungssache, sondern es zeigt sich, dass wenn man die Sache laufen lässt, kriminelles Handeln zum Normalfall wird. Das schafft ein Klima, welches korruptionsanfällig macht und das eigene kriminelle Handeln wird mit anderen Tätern verharmlost. Es führt ja sogar dazu, dass man anderen Personen empfiehlt, auch kriminell zu werden.
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#9

Volle Zustimmung zu #8!

Genau solches als "normal" empfundenes Verhalten ist auch dafür verantwortlich, dass es den Ehrlichen und Korrekten immer schwerer gemacht wird, weil man aus Erfahrung dazu übergeht, allen generell betrügerische Absichten zu unterstellen und immer mehr Nachweise und Bürokratie fordert.
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#10

(26.10.2023, 13:46)Gast schrieb:  Straftat ist da wohl übertrieben.
Nein. Arbeitszeitbetrug ist Betrug und damit eine Straftat.
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#11

(27.10.2023, 10:56)FGL schrieb:  
(26.10.2023, 13:46)Gast schrieb:  Straftat ist da wohl übertrieben.
Nein. Arbeitszeitbetrug ist Betrug und damit eine Straftat.


Die ganze Bürokratie ist ja Schuld dran, dass es so gehandhabt wird. Und nicht nur in unserem Bereich.  Wer wegen Kind mal krank war weiß das! Im übrigen schreiben die Ärzte eine Bescheinigung aus das man keinen anderen Termin bekam und dann wird es sowieso gutgeschrieben.  Ich kenne andere Bereiche z.B. da ist jemand chronisch krank mit Behinderung und muss ständig zum Arzt. Facharzttermine kann man sich nicht mehr aussuchen. Dann sollten die Stunden nachgearbeitet werden. Allerdings kam sie nicht mehr nach mit dem nacharbeiten..... Ende vom Lied. Man meldet sich krank. Dann fehlt die Arbeitshilfe komplett. Die Kollegen freuten sich wenn sie noch kam.   Sollen die Leute doch froh sein wenn sie und Ihre Familien gesund sind !  Und von meinen Kollegen meckert da niemand drüber und auch sonst kenne ich Niemanden der dafür jemanden verurteilt. Zum Glück.   Ihr könnt ja Eure Moral glücklich weiterleben.  Irgendjemand muss ja die Stellung halten :-)
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#12

(27.10.2023, 11:19)Gast schrieb:  Die ganze Bürokratie ist ja Schuld dran, dass es so gehandhabt wird. Und nicht nur in unserem Bereich.  Wer wegen Kind mal krank war weiß das!
Natürlich sind immer Andere oder die äußeren Umstände schuld, wenn man Straftaten begeht. Jeder Staatsanwalt kennt diese Litanei.

(27.10.2023, 11:19)Gast schrieb:  Ende vom Lied. Man meldet sich krank. Dann fehlt die Arbeitshilfe komplett. Die Kollegen freuten sich wenn sie noch kam.
Was interessiert das die Kollegen? Deren arbeitsvertragliche Pflichten ändern sich nicht.

(27.10.2023, 11:19)Gast schrieb:  Ihr könnt ja Eure Moral glücklich weiterleben.  Irgendjemand muss ja die Stellung halten :-)
Ob die Stellung gehalten werden kann oder nicht, ist ein reines Arbeitgeberproblem. Arbeitszeitbetrug hingegen kann ganz schnell zum Problem des individuellen Mitarbeiters werden. Und das ist auch gut so.
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