Bauzaun
#1

Hallo zusammen

Gibt es rechtliche Vorgaben über die Errichtung eines Bauzaun?
Vorgang ist folgender.
Ein abgerissenes Haus sollte durch ein neues ersetzt werden.
Da sich der Neubau aber zu nah an einer Strassenecke befinden würde wurde dieser Bauantrag abgelehnt.
Nun steht seit über 3 Jahren die Baugrube im Ortskern offen,lediglich gesichert durch einen Bauzaun.
Wie lange darf ein solcher dort stehn und welche rechtlichen Möglichkeiten hat man für eine Entfernung des Bauzaun und die Herstellung einer endgültigen Absicherung.
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#2

Hallo kimbromy,
was den Bauzaun anbetrifft möchte ich Dich mal auf den Link "http://www.rsa-95.de/Bauzaun.htm" verweisen. Da kannst Du zumindest mal schauen, ob dieser den Anforderungen (StVO, RSA, ZTV-SA 97, DIN 4124) entspricht. Steht der Bauzaun im öffentlichen Verkehrsraum oder grenzt unmittelbar an diesen, muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Steht alles in § 45 StVO.
Der ordnungsgemäß aufgestellte und auch zu unterhaltende Bauzaun muss so lange stehen bleiben können, wie dieser zur Absicherung benötigt wird. Hier ist wiederum die zuständige Straßenverkehrsbehörde gefragt.
Wenn die Baugrube eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen sollte, dann kann die Stadt oder Gemeinde als Ordnungsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden (Polizeigesetz).
Hoffe, ich konnte Dir irgendwie helfen!
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#3

OK. Das war sehr ausführlich. Leider bedeutet es aber auch, dass der Bauzaun nicht an Zeit gebunden ist und weiterhin das Ortsbild stört.
Trotzdem Vielen Dank
Kimbaromy
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#4

Darf ein Bauzaun (anstelle eines Gartenzauns )auf Dauer aufgestellt werden um Kosten eines richtigen Zauns zu sparen
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