Bei uns im Ort wird durch den Ortschaftsrat eine Schuppenanlage gebaut. Einige der Ortschaftsrat Mitglieder kaufen selbst einen Schuppenteil, gelten die dann bei Abstimmungen als befangen?
Der Ortschaftsrat selbst baut sicher nichts, er befürwortet allenfalls einen Bau. Davon abgesehen führt die bloße (ggf. nur vermutete?) Absicht, etwas zu kaufen, noch nicht zur Befangenheit.
Befangen wären z. B. tatsächliche (Mit-)Eigentümer eines Baugrundstücks.