09.09.2019, 09:47
Hallo,
einer unserer Personalsachbearbeiter ist grundsätzlich der Meinung, dass die Bewilligung von Teilzeit in Elternzeit nicht der Mitbestimmung durch den PR unterliegt (LPVG NRW), da sich der Anspruch aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz ergibt. Das Gremium hatte der Einstellung der Kollegin zugestimmt (Zeitpunkt 1.10.) Die Elternzeit beginnt am gleichen Tag. Die TZ in Elternzeit erfolgt ab 13.01.
Wie sieht es in Eurer Dienststelle aus?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gast
einer unserer Personalsachbearbeiter ist grundsätzlich der Meinung, dass die Bewilligung von Teilzeit in Elternzeit nicht der Mitbestimmung durch den PR unterliegt (LPVG NRW), da sich der Anspruch aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz ergibt. Das Gremium hatte der Einstellung der Kollegin zugestimmt (Zeitpunkt 1.10.) Die Elternzeit beginnt am gleichen Tag. Die TZ in Elternzeit erfolgt ab 13.01.
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