07.02.2011, 21:39
Hallo liebe Doppiker!
Habe ein neues Aufgabengebiet bekommen und möchte mich gerne mal informieren über die Bewertung eines Erbbaurechts in der Doppik.
Es gibt ja zwei Arten des Erbbaurechts...
1. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauverpflichteten
2. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauberechtigten
Hat mal jemand ein Beispiel für mich wie man da ran geht an die Sache? Also eine Berechnung für die beiden Fälle.
Freundliche Grüße
Doppik-Anfänger
Habe ein neues Aufgabengebiet bekommen und möchte mich gerne mal informieren über die Bewertung eines Erbbaurechts in der Doppik.
Es gibt ja zwei Arten des Erbbaurechts...
1. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauverpflichteten
2. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauberechtigten
Hat mal jemand ein Beispiel für mich wie man da ran geht an die Sache? Also eine Berechnung für die beiden Fälle.
Freundliche Grüße
Doppik-Anfänger
