09.07.2012, 12:22
Hallo Zusammen,
hat jemand einen ähnlichen Fall - vorzugsweise nach S-H-Recht - bereits abgearbeitet?
In einer Gemeinde wurde 1997 für 4.000,00 DM ein Kabel für die Installation einer Straßenbeleuchtung in die Erde eingelassen. Bis heute ist allerdings noch keine Straßenleuchte angeschlossen.
Generell soll das Kabelwerk gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung aufgenommen und bewertet werden (Quelle??). Hier stellt sich allerdings für uns die Frage, ob jetzt nur das Kabel aufzunehmen ist. Wenn ja, als Anlagen im Bau? Oder dürften wir das Kabel entsprechend der Nutzungsdauer ab 1997 abschreiben? Es steht nicht fest, ob bzw. wann eine Installation einer Leuchte erfolgt. Demnach liegt das Kabel bereits im Erdreich und verliert m.E. an Wert. Andererseits ist die „Gesamtbeleuchtung“ nicht abgeschlossen und demnach eher Anlage im Bau.
Freundliche Grüße
hat jemand einen ähnlichen Fall - vorzugsweise nach S-H-Recht - bereits abgearbeitet?
In einer Gemeinde wurde 1997 für 4.000,00 DM ein Kabel für die Installation einer Straßenbeleuchtung in die Erde eingelassen. Bis heute ist allerdings noch keine Straßenleuchte angeschlossen.
Generell soll das Kabelwerk gemeinsam mit der Straßenbeleuchtung aufgenommen und bewertet werden (Quelle??). Hier stellt sich allerdings für uns die Frage, ob jetzt nur das Kabel aufzunehmen ist. Wenn ja, als Anlagen im Bau? Oder dürften wir das Kabel entsprechend der Nutzungsdauer ab 1997 abschreiben? Es steht nicht fest, ob bzw. wann eine Installation einer Leuchte erfolgt. Demnach liegt das Kabel bereits im Erdreich und verliert m.E. an Wert. Andererseits ist die „Gesamtbeleuchtung“ nicht abgeschlossen und demnach eher Anlage im Bau.
Freundliche Grüße