28.06.2011, 15:29
Hallo zusammen o.
,
ich mache gerade eine Fortbildung zum Bilanzbuchhalter (kommunal) und ich zerbreche mir seit Stunden den Kopf bei dieser Hausaufgabe:
Die Gemeinde X führt ein Steinlager, bei dem u.a. das bei Baumaßnahmen aus bestehenden Straßen ausgebaute Steinmaterial (Randsteine, Pflaster) gelagert und je nach Zustand sortiert wird. Nicht aufbereitbares Material wird an Fremdfirmen und Privatpersonen verkauft. Aufbereitbares Material wird an eine Fremdfirma geliefert. Diese bearbeitet das angelieferte – aufbereitbare - Material als verwendbaren Material auf und liefert dieses wieder zurück an das Steinlager der Gemeinde X. Die Bearbeitungskosten werden in Rechnung gestellt.
Bei diesem Prozess mit den aufbreitbarem Material ergibt sich die Frage hinsichtlich der Bewertung des Materials bei Eingang ins Steinlager – aber noch vor der Aufbereitung – und der Bewertung des Materials bei Eingang ins Steinlager – nach der Aufbereitung.
1.) Welcher Wert wird dem ausgebauten – wiederverwendbarem - Material zugewiesen?
2.) Wenn ja, wie wird dieser Wert beeinflusst, wenn der Ausbau im Rahmen von Bauunterhalt oder bei einer Bauinvestition erfolgte bzw. wenn die Straße noch einen Restwert besitzt oder bereits vollständig abgeschrieben ist.
Freu mich über jede Hilfe ... da ich nicht weiterkomme
Vielen Dank
André

ich mache gerade eine Fortbildung zum Bilanzbuchhalter (kommunal) und ich zerbreche mir seit Stunden den Kopf bei dieser Hausaufgabe:
Die Gemeinde X führt ein Steinlager, bei dem u.a. das bei Baumaßnahmen aus bestehenden Straßen ausgebaute Steinmaterial (Randsteine, Pflaster) gelagert und je nach Zustand sortiert wird. Nicht aufbereitbares Material wird an Fremdfirmen und Privatpersonen verkauft. Aufbereitbares Material wird an eine Fremdfirma geliefert. Diese bearbeitet das angelieferte – aufbereitbare - Material als verwendbaren Material auf und liefert dieses wieder zurück an das Steinlager der Gemeinde X. Die Bearbeitungskosten werden in Rechnung gestellt.
Bei diesem Prozess mit den aufbreitbarem Material ergibt sich die Frage hinsichtlich der Bewertung des Materials bei Eingang ins Steinlager – aber noch vor der Aufbereitung – und der Bewertung des Materials bei Eingang ins Steinlager – nach der Aufbereitung.
1.) Welcher Wert wird dem ausgebauten – wiederverwendbarem - Material zugewiesen?
2.) Wenn ja, wie wird dieser Wert beeinflusst, wenn der Ausbau im Rahmen von Bauunterhalt oder bei einer Bauinvestition erfolgte bzw. wenn die Straße noch einen Restwert besitzt oder bereits vollständig abgeschrieben ist.
Freu mich über jede Hilfe ... da ich nicht weiterkomme

Vielen Dank
André