Eingruppierung Hausmeister oder Schulhausmeister
#1

Hallo,
meine Frage ist ob es einen Unterschied bei der Eingruppierung TVÖD VKA zw. Hausmeistern f. Verwaltungsgebäude und Schulhausmeistern gibt. Für Schulhausmeister besteht ja die Möglichkeit bis zur E8, gilt das denn auch für Hausmeister in Verwaltungsgebäuden?

Gruß M.
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#2

Die speziellen Tätigkeitsmerkmale gelten nur für Schulhausmeister. Für andere Hausmeister gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, bei denen E 8 für Hausmeister nur sehr schwer zu erreichen sein wird.
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#3

Danke für die Rückmeldung. Spezielle Tätigkeitsmerkmale wie z B. elektr. Schließanlagen konfigurieren? Worin besteht denn der Unterschied ob ein Hausmeister in einem Verwaltungsgebäude, oder ein Schulhausmeister in der Schule dies ausführt? Die Arbeit ist doch die selbe oder nicht?

Gruß M.
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#4

"Worin besteht denn der Unterschied ob ein Hausmeister in einem Verwaltungsgebäude, oder ein Schulhausmeister in der Schule dies ausführt?"
Sie werden hinsichtlich der Eingruppierung nach unterschiedlichen Abschnitten der Entgeltordnung (bzw. ggf. bezirklicher Tarifverträge) eingruppiert.

"Die Arbeit ist doch die selbe oder nicht?"
Das mag sein (auch wenn es einige besondere Rahmenbedingungen für Schulhausmeister gibt). Aber das ist unerheblich, weil die Tarifparteien unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
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#5

Ok...das muss man nicht verstehen...
Jemand bekommt im öffentlichen Dienst für eine Tätigkeit z.B. E5 und ein anderer für die gleiche Tätigkeit E7 nur weil gewisse Tarifparteien unterschiedliche Regelungen(welche auch immer das sein mögen) getroffen haben.
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#6

Die Tarifpartner möchten sicherlich erreichen, dass an den Schulen die besten Hausmeister arbeiten, damit die Schulen in sehr gutem Zustand sind.

Das Schulwesen wird seit Jahren sehr stark gefördert, siehe zum Beispiel auch, dass Grundschullehrer jetzt A13 bekommen.
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#7

Ok...ob das allerdings der richtige Weg bzw. Maßstab ist um zu beurteilen ob die Leute auch wirklich gut sind in dem was Sie tun? Ich wage es zu bezweifeln aber naja...
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#8

Die Situation an den Schulen ist schon eine andere als in anderen Gebäuden der Kommune. Der Hausmeister muss als Vertreter der Kommune sich dort mit Landesbeschäftigten (Schulleiter und Lehrer) herumschlagen. Es besteht dort schon eine besondere Verantwortung im Vergleich zu Liegenschaften die von der Kommune selber genutzt werden.

Die Zahl der Schulhausmeister in der E7 dürften recht überschaubar sein.
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#9

Es geht doch nicht um die Leute die dort beschäftigt sind sondern um die Tätigkeiten. "Schwierige Leute" hast du auch in einer Verwaltung. Es geht in erster Linie um die Programmierung der technischen Anlagen (elektr. Schließanlage, Alarmanlage, Brandmeldeanlage usw.) die sollten in einer Schule wohl genauso sein wie in einem Verwaltungsgebäude. Das heißt sowohl der Haus-
und der Schulhausmeister müssen über die selben Kenntnisse verfügen um diese zu bedienen und zu konfigurieren.
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#10

Die Antwort #8 ist schon richtig. Der Schulhausmeister ist abgesehen von der Schulsekretärin der einzige Vertreter des Schulträgers im Haus und muss daher viel mehr eigenständige Leistungen (auch verwaltungstechnischer Art) erbringen als ein Hausmeister in einem Verwaltungsgebäude.

Der Schulhausmeister ist "auf sich gestellt", beschafft Material, beauftragt Handwerker, koordiniert und überwacht Bauarbeiten, kümmert sich im Alleingang um komplizierte Technik, koordiniert den Einsatz der Reinigungskräfte, ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften etc.

Der Hausmeister im Verwaltungsgebäude dürfte diesbezüglich deutlich weniger Verantwortung tragen, da dort viele der Aufgaben durch das vor Ort befindliche Bauamt geregelt werden und jederzeit die Entscheidung eines Vorgesetzten eingeholt werden kann.
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#11

Ok...das ganze ist nach meiner Auffasssung Ansichtssache. Ich kenne da auch andere Schulhausmeister die solche bzw. wichtige Entscheidungen nicht treffen und ans Bauamt verweisen. Aber egal...ich denke das so ziemlich alle Hausmeister "auf sich gestellt" sind, und auch in der Verwaltung viele Sachen auf den Hausmeister abgewälzt werden für die er gar nicht zuständig ist. Nur kann man sich ja dort immer gut rausreden damit diese Gruppe nicht in eine höhere Eg gelangt.
Darf man fragen voher dein Wissen stammt bzw. was du machst?
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#12

Hallo, hier noch einmal die Frage ob die Tätigkeitsmerkmale von Schulhausmeistern auch bei allen anderen Hausmeistern angewendet werden können? Wenn ja, worauf ist zu verweisen? Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen.
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#13

"Hallo, hier noch einmal die Frage ob die Tätigkeitsmerkmale von Schulhausmeistern auch bei allen anderen Hausmeistern angewendet werden können?"
Nein, es können spezielle Tätigkeitsmerkmale nur unten den dort beschriebenen Umständen angewendet werden. Hier also Schulhausmeister.
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#14

Aber dann sind doch alle anderen Hausmeister bei gleicher Arbeit oder sogar höherwertigerer Arbeit den Schulhausmeistern gegenüber schlechter gestellt! Das ist ja völlig bescheuert! Und dann wundert man sich über Personalmangel? Nur weil bei dem einem Arbeitnehmer "Schul" davor steht ist er höher einzugruppieren? Macht für mich überhaupt keinen Sinn und ist völlig unverständlich!
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#15

(03.11.2022, 15:08)Gast schrieb:  Aber dann sind doch alle anderen Hausmeister bei gleicher Arbeit oder sogar höherwertigerer Arbeit den Schulhausmeistern gegenüber schlechter gestellt! Das ist ja völlig bescheuert! Und dann wundert man sich über Personalmangel? Nur weil bei dem einem Arbeitnehmer "Schul" davor steht ist er höher einzugruppieren? Macht für mich überhaupt keinen Sinn und ist völlig unverständlich!

Vielleicht mal einen gewieften Anwalt für Arbeitsrecht einschalten? Der könnte vielleicht eine Ungleichbehandlung feststellen...
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