Eingruppierung Leitung Ganztagbetreuung Förderschule
#1

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage zu deren Antwort ich per Recherche bis jetzt nicht gekommen bin. Daher frage ich unsere Experten hier im Forum.

Ich fülle in meinem Job die Stellung der Leitung der Ganztagbetreuung in einer Sprachförderschule in Hessen aus. Neben dieser Ganztagbetreuung hat mein Träger auch einige Kitas und stellt auch den Hort in einigen Schulen. Meine Kollegin in der Kitaleitung (kleine Kita 40 Kinder) bekommt im TVÖD SUE Gruppe 13. Ich hingegen leite die Ganztagbetreuung für 110 Kinder und ein Team von 11 Mitarbeitern und bin von meiner Chefin in Gruppe 12 im TVÖD SUE eingruppiert worden.

Kann das korrekt sein? Aktuell fühle ich mich unfair behandelt! - zu Recht? Auf Nachfrage bei meiner Chefin bekam ich die Antwort, dass das bei der Leitung einer Ganztagbetreuung „irgendwie anders“ funktioniert - irgendwie über das Kultusministerium. Weder habe ich diese Aussage verstanden, noch hat sie mich überzeugt. Ich bin selbst leider nicht firm genug im Tarifjungle!

Über Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Glückskind☺️
Zitieren
#2

Ergänzung: S12 und S13 sind gemeint.
Zitieren
#3

Moin,

findet der Tarifvertrag unmittelbare Anwendung (ist Arbeitgeberin eine Kommune/Land/Bund)? Wenn nein: Ist die Anwendung des Tarifvertrages vollumfänglich im Arbeitsvertrag geregelt (dh nicht nur Bezahlung nach ...)?

Grüße
1887
Zitieren
#4

(03.02.2025, 13:51)Glückskind schrieb:  Ergänzung: S12 und S13 sind gemeint.
Die Entgeltgruppe S 13 sieht für diese Tätigkeit kein Tätigkeitsmerkmal vor. Es handelt sich bei der Ganztagsbetreuung nicht um eine Kita. Fraglich ist, ob die Tätigkeit iin der Ganztagsbetreuung das Merkmal der Entgeltgruppe S 15 Fallgruppe 6 erfüllt ist. M.E. nein
Zitieren
#5

Hallo 1887,
danke für deine Antwort. In meinem Original Arbeitsvertrag, als ich damals noch als Erzieherin dort angefangen habe stand folgendes: Für die Tätigkeit wird ein Gehalt nach dem Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVÖD), der für Bedienstete der Stadt XYZ (meine Stadt) maßgeblich ist, gewährt. Frau XYZ (mein Name) erhält eine Vergütung nach TVÖD SuE 8b.

Als ich dann die Leitung geworden bin, gab es einen schritlichen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag: Frau XYZ (mein Name) wird als Leitung für die Ganztagbetreuung …… eingesetzt. Für die Leitungsaufgabe erfolgt eine Vergütung nach TVÖD VKA West S12.
Zitieren
#6

Dann findet der TVöD hinsichtlich der Eingruppierung keine Anwendung. Ihr habt Euch auf eine Bezahlung nach S12 geeinigt.
Zitieren
#7

Danke. Angenommen er fände Anwendung, wäre ich dann korrekt eingruppiert?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung stellvertretende Leitung Jugendzentrum
- Eingruppierung als stellvertretende Leitung
- Eingruppierung stellv. Leitung KiTa


NEUES Thema schreiben



   Frage stellen! 
Anzeige
Flowers