Hallo,
ich wollte mich erkundigen, nach welchen Kriterien die Eingruppierung einer ständigen Vertretung geregelt ist.
Vielen Dank schon mal!
Je nach Tarifvertrag gibt es in einigen Abschnitten der Entgeltordnung, wo Fallgruppen für ständige Vertretungen ausgebracht sind. Sonst muss man halt basierend auf den übertragenen Tätigkeiten bewerten.
Vielen Dank schon mal. Es geht um den TVÖD VKA. Dort habe ich zu meiner Berufgruppe nichts gefunden. Dann ist es wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung. Gibt es Kriterien, die herangezogen werden, um eine Höhergruppierung zu rechtfertigen?
Die Heraushebungsmerkmale im entsprechenden Abschnitt der Entgeltordnung.
Wäre es somit möglich, dass man die selbe Eingruppierung wie die tatsächliche Leitung erhält?
Denkbar ist es. Oft wird man darunter einzugruppieren sein. Hängt halt von der Ausgestaltung der ständigen Vertretung ab und welcher Abschnitt der Entgeltordnung und welche Entgeltgruppe für die Leitung vorliegt.