Eingruppierung Straßenwärter
#1

Moin zusammen.

Ich habe einmal eine Frage zu meiner aktuellen Gehaltsgruppe. Im Netz habe ich da keine wirkliche Antwort gefunden, unser PR sieht sich nur zu Wischi-Waschi-Aussagen in der Lage, und ein bekannter "Diensthöherer" sagt ich wäre falsch eingruppiert.

Der Reihe nach:

Ich, 33 Jahre alt, habe von 1998-2001 bei einer Stadtverwaltung in NRW eine Ausbildung zum Straßenwärter gemacht (und bestanden). Nach dem Abschluß bekam ich einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr, hier wurde ich in Lohngruppe 5 Stufe 1 einsortiert.

Dann bekam ich einen unbefristeten Vertrag. Bei dem Verein bin ich auch heute noch, habe also nie gewechselt. Unterbrochen wurde meine Dienstzeit lediglich durch den Zivildienst (10 Monate). Heute, 11 Jahre nach Ausbildungsende, krebse ich immer noch in Lohngruppe 5 herum, und zwar in Stufe 4.

Nun meine Frage an all diejenigen unter euch die sich da mal so richtig auskennen: Ist das korrekt, oder hätte ich zwischenzeitlich nicht schon den Bewährungsaufstieg in Gruppe 6 bekommen müssen?

Ich weiß, das sich in der Zwischenzeit der Tarifvertrag von BAT zu TVöD geändert hat, aber der bekannte "Diensthöhere" aus einer Landesbehörde sagte mir, dass er sich ziemlich sicher ist, dass ich den Aufstieg eigentlich noch hätte bekommen müssen. Er könnte es sich so erklären, dass sie mir vielleicht die Zivi-Zeit abgezogen haben. Aber das wäre, denke ich, doch gar nicht erlaubt, denn durch Wehr-/Ersatzdienst durfte man doch laut Gesetz keine Nachteile bekommen.

AAAAAAAAber........... Selbst wenn das Rechtens wäre (und ich hoffe ihr könnt mir sagen dass ich betuppt werde), müsste ich dann jetzt nicht zumindest in der LG5 auch die Stufe 5 bekommen? Schließlich bin ich doch schon mehr als 10 Jahre dabei...

Fragen über Fragen - aber ich hoffe das ich in den unendlichen Weiten des Internetzes auf dem Planeten Kommunalforum Antwort finde. Wie gesagt, unser PR hatte an der Klärung nie wirklich Interesse (Nö passt schon! Warum? Ist halt so. Wir können ja mal ne Stellenbeschreibung machen, dann kannste versuchen höher zu kommen. Aber glaub man nicht dran....)

Viele Grüße vom
SchlaglochvernichterIcon_mrgreen
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#2

Moin,

in dem Beitrag sind ein paar Bezeichnungen nicht richtig. Aktuell erhälst Du Bezüge aus einer Entgeltgruppe und nicht aus einer Lohngruppe. Die ursprüngliche Eingruppierung in eine Lohngruppe erfolgte nach dem BMTG und nicht nach dem BAT.

Ob die derzeitige Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 richtig ist kann ich so nicht beurteilen. Nach der Anlage 1 zum TVÜ VKA sieht es wie folgt aus: Ist die alte Eingruppierung eine Lohngruppe 5 mit ausstehendem (Zeitpunkt Einführung TVöD) Bewährungsaufstieg nach Lohngruppe 5a ist die Eingruppierung nach EG 5 korrekt. Handelt es sich um eine Lohngruppe 5 mit ausstehendem Bewährungsaufstieg nach Lohngruppe 6 ist sie vermutlich falsch. Welche Lohngruppe es tatsächlich ist, kann im Forum vermutlich keiner beantworten, da die Lohngruppenverzeichnisse im BMTG nur global geregelt wurden und durch bezirkliche Lohngruppenverzeichnisse konkretisiert wurden. Gerade bei den Straßenmeistereien sind die Regelungen (jedenfalls bei uns) noch einmal speziell.
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#3

Hallo,
wie 1887 schon schreibt können wir nicht sagen welches Lohngruppenverzeichnis für dich gilt und in welcher Fallgruppe du damals eingruppiert warst. Danach richtete sich ob du Anspruch auf einen Bewährungsaufstieg gehabt hättest oder nicht. In unserem Lohngruppenverzeichnis sind Arbeiter mit besonders hochwertigen Arbeiten in Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Das ist natürlich dann auch Ermessenssache des Personalchefs was besonders hochwertige Arbeiten sind.
Unser Strassenwärter im Bauhof hat auch einen Antrag auf Entgeltgruppe 6 gestellt, der wurde auch genehmigt.
Bei der Einstufung bräuchte man genauere Daten. Bis zum 1.10.2005 war die Stufenlaufzeit im BMT-G zwei Jahre. Im TVöD beträgt die Stufenlaufzeit, die Jahre in der Stufe du bist. d.h. Stufe 3 nach Stufe 4 dauert drei Jahre, Stufe 4 auf Stufe 5 dauert vier Jahre.
Wenn man davon ausgeht dass du zum 1.10.2005 in EG 5 Stufe 3 übergeleitet wurdest müsstest du mittlerweile in Stufe 5 sein. Wenn du in Entgeltgruppe 5 Stufe 5 bist dann wirst du bei einer Höhergruppierung in EG 6 Stufe 4 zurückgestuft und du bekommst nur den Garantiebetrag von 50,- Euro. Bei einer Höhergruppierung von EG 5 Stufe 4 in EG 6 bleibst du in Stufe 4.
Ich würde einfach mal einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. In dem Antrag schreibst du deine Tätigkeiten auf und besonders die, die hochwertig sind
Es wäre nicht schlecht wenn du in EG 5 Stufe 4 bist wenn dein Antrag auf Höhergruppierung in EG 6 genehmigt wird.
Gruß
Roland
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#4

Moin,

danke schön für eure Antworten. Ich sehe schon, das Ganze ist ja noch komplizierter als ich schon dachte. Zunächst mal SORRY für die falschen Begriffe, aber in meinen Abrechnungen steht immer Lohngruppe, daher dacht ich mal das passt.

Was ich jetzt nicht genau weiß 1887, ist die Sache mit dem ausstehenden Bewährungsaufstieg. Ich ging jetzt einfach mal davon aus, dass mir ein Aufstieg nach 6 zusteht/-stand weil alle meine Straßenwärterkollegen die VOR mir angefangen haben, automatisch in die Gruppe 6 gekommen sind. Die brauchten da keinen Antrag stellen. Und ich gehe mal davon aus, dass wir alle die gleichen Verträge haben. Nur dass ich halt nicht so lange dabei bin. Aber wo kann ich das erfahren? Wie gesagt unser PR ist da nicht besonders kommunikativ. Der neue steht zwar in den Startlöchern, aber man weiß nicht wie die so sind. Ich bin ja auf einem städt. Bauhof, gibt es da soetwas wie ein Verzeichnis wo man nachschauen kann, oder können die Städte das frei nach Schnute machen? Wann hätte ich denn eigentlich dann in 6 landen müssen? Das können mir meine Kollegen nämlich nicht beantworten. Keiner weiß mehr wie lange das gedauert hat...

Die Rechnung mit den einzelnen Stufen hab ich so gemacht wie Roland, deswegen bin ich ja irritiert dass ich noch in Stufe 4 bin. Denn zum 1.10.2005 war ich in Stufe 3 übergeleitet worden. Auf den Abrechnungen steht zumindest Faktor 3 (wo früher 2 und heute 4 steht, also wird das ja die Stufe sein)...

Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, wie genau läuft das? Gibt es da eine bestimmte Form die ich einhalten muss? Oder kann ich einfach frei einen freundlichen Brief schreiben? Muss der Antrag dann auch von der Bauhofleitung mitgetragen werden? Dann hätt ich schlechte Karten. Denn egal wie gut ich bin, wieviel ich leiste und für wieviele ich mitarbeite, ich leiste ja immer genau das was ich muss. Das erfahre ich seit Jahren ja bei der Leistungsbewertung. Also wenn der Chef da mitreden kann, kann ich es wohl eh vergessen. Der sitzt nämlich auf den (Steuer-)Geldern...
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#5

Hallo,
ob du einen ausstehenden Bewährungsaufstieg nach Lohngruppe 6 gehabt hättest, kommt darauf an in welche Fallgruppe des Lohngruppenverzeichnisses du nach der Ausbildung eingruppiert wurdest.
Wie kommt denn dein Personalrat zu der Aussage "nö das passt schon", wenn deine Kollegen mit der selben Tätigkeit mehr verdienen.
Tritt ihnen mal auf die Füße und sag ihnen sie sollen sich dafür einsetzen damit du gegenüber deinen Kollegen nicht benachteiligt wirst. Wie erklären sie dir denn, dass die anderen in EG 6 sind und du nicht?
Einfach einen freundlichen Brief schreiben und eine Höhergruppierung auf Entgeltgruppe 6 stellen.
Der Bauhofleiter sollte von dir schon informiert werden, da er bestimmt ein Wörtchen mitzureden hat. Ich würde auch reinschreiben und dem Bauhleiter sagen, dass du auch im Zuge der Gleichberechtigung eine Höhergruppierung anstrebst. Außer du machst nicht die selben Tätigkeiten wie die Kollegen in Entgeltgruppe 6.
Der nächste Weg wäre dann noch über die Gewerkschaft, dass die dir helfen.
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#6

Guten tag zusammen,
ist zwar schon eine Weile her das hier etwas dazu geschrieben wurde , aber ich hätte auch eine frage dazu.
Habe gerade meine Lehre als Straßenwärter erfolgreich abgeschlossen, nun wurde ich allerdings nur in eine E4 eingruppiert.
Auf meine Frage hin, wieso ich keine E5 bekommen würde wurde nur gesagt, dass der Rest im Bauhof (außer der Meister) auch nur eine E4 bekommt) .
Allerdings bin ich auch der einzige der Straßenwärter gelernt hat und nicht wie der Rest Maurer, Fliesenleger oder Metallbauer. Kann mir bitte jemand weiterhelfen und mir sagen wo genau das im Tarifvertrag geregelt ist, wer was für eine Entgeltgruppe bekommt? Würde mich sehr über eine Antwort freuen...mfg Timmy
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#7

Hallo,
kommt darauf an wo du beschäftigt bist.
Wenn du in einer bayerischen Kommune beschäftigt bist kann ich dir aus dem Bezirkstarifvertrag zum BMT G II, der bei uns noch maßgeblich ist, Auszüge nennen.

Wenn du im Bauhof eines Straßenbauamtes vom Land oder Bund bist kann ich dir nicht weiter helfen.
Gruß Roland
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#8

Danke erst einmal für die Antwort. Bin im Freistaat Thüringen angestellt und arbeite dort für die Gemeindeverwaltung. Sie winden sich immer wieder mit fadenscheinigen Ausreden aus der Sache. Eigentlich gibt ja aber der Tarifvertrag ganz klare Aussagen , E5 Facharbeiter E4 An und Ungelernte ! Das macht mich ein wenig sauer.
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