Eingruppierung als Straßenwärter
#1

Moin,

Steht mir die E6 zu ?

Ich habe 2020 eine Ausbildung als Straßenwärter begonnen und sie erfolgreich im Jahr 2023 beendet.
Ich arbeite jetzt seit 1½ Jahren als ausgebildeter Straßenwärter bei den Kommunen (Sachsen-Anhalt).
Ich habe einen Kettensägen- und Freischneiderschein, außerdem einen Führerschein der Klasse CE.
Ich muss ebenfalls Arbeiten ausführen, die nicht zu meiner Ausbildung gehörten, wie zum Beispiel das Kontrollieren der öffentlichen und privaten Spielplätze.
Aktuell bin ich in der Gruppe E5.2
Meine Frage: Ist es möglich in die E6 zu kommen ?
Oder habe ich keine Chance?

Liebe Grüße.
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#2

Auf welcher Grundlage sollte dir die EG6 zustehen?
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#3

Soweit ich weiß gibt es in Sachsen Anhalt keinen landesbezirklichen Tarifvertrag. Wenn das zutrifft gelten dann die Tätigkeitsmerkmale der TVöD Entgeltordnung:

Für Entgeltgruppe 6:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann.)

Das heißt Du musst zeitlich mindestens zu 50 % hochwertige Arbeiten ausführen, um in die Entgeltgruppe 6 zu kommen. Dazu hast Du nichts vorgetragen. Wie viel Prozent deiner Tätigkeiten macht denn die Spielplatzkontrolle aus?
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