Entgeltgruppe 6 nur mit Angestelltenlehrgang I
#1

Hi,

ist das korrekt, dass man nur in Entgeltstufe 6 mit bestandenem Angestelltenlehrgang I kommt?
Arbeitgeber ist Stadtverwaltung einer 50000 Einwohner großen Stadt in Rheinland-Pfalz. Arbeitnehmer hat abgeschlossene Ausbildung Bürokauffrau und ist im Vorzimmer eines Fachbereichsleiters.

Gruss

Gast
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#2

Hi,

ja, das ist richtig. Nach §2 des Bezirkstarifvertrag über die Ausbildung- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach §38 Abs 5 Satz 1 TVöD vom 10. November 2008 ist für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 oder 8 die Erste Prüfung abzulegen.

Gruß
Blauer
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#3

014,
hallo blauer - die von dir zitierten Bezirkstarifverträge bzw. TVöD kann ich nicht finden, bzw. im TVöD (allerdings fassung von 2012)§ 38a - da geht's um was ganz anderes.

Zudem stimme ich dir nicht zu. Um in EG 6 zu arbeiten ist nicht "nur" die Angestelltenprüfung I Bedingung. Wenn jemand besser qualifiziert ist geht ganz sicher auch. Und - der neue TV zielt viel mehr auf die auszuübende Tätigkeit ab als der alte BAT. Daher sind vergleichbare Qualifikationen/Ausbildungen auch Berechtigung so bezahlt zu werden wie die Stelle bewertet ist.

Sollte in RLP alles so sehr anders sein??
Grüße pumukel
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#4

Um Entgeltgruppe 5 (früher BAT8) zu bekommen, muss man den Angestelltenlehrgang I haben, damit dann auch für E6.
E6 bekommt man dann je nach Qualifikation bzw. der Stellenbewertung.

Ich glaube auch nicht, dass eine reine Vorzimmerkraft auf E6 einzustufen ist.
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#5

(12.04.2014, 21:38)Sabs schrieb:  Um Entgeltgruppe 5 (früher BAT8) zu bekommen, muss man den Angestelltenlehrgang I haben, damit dann auch für E6.
E6 bekommt man dann je nach Qualifikation bzw. der Stellenbewertung.

Ich glaube auch nicht, dass eine reine Vorzimmerkraft auf E6 einzustufen ist.

Kurze Berichtigung:
Bis zu E8 kann man auch OHNE Angestelltenlehrgang I kommen. Voraussetzung bleiben dann die Tätigkeitsmerkmale.
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#6

Ich kann nur sagen, dass man sich bei uns in RLP an den Bezirkstarifvertrag hält, Eingruppierungen bis E5 ohne Angestelltenlehrgang 1 möglich sind, für E6 und E8 der Angestelltenlehrgang I bzw. Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erforderlich ist und dann ab E9 der Angestelltenlehrgang II Voraussetzung ist.
@pumukel : gib bei google einfach "bezirkstarifvertrag §38 tvöd" ein und du hast das ding sofort.
Wie gesagt, dieser gilt nur für Rheinland-Pfalz.

Gruß
Blauer
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#7

E6 kann man auch ohne Angestelltenlehrgang bekommen. Ist immer die Frage, wie die jeweilige Stelle bewertet ist
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