Hi,
ist das korrekt, dass man nur in Entgeltstufe 6 mit bestandenem Angestelltenlehrgang I kommt?
Arbeitgeber ist Stadtverwaltung einer 50000 Einwohner großen Stadt in Rheinland-Pfalz. Arbeitnehmer hat abgeschlossene Ausbildung Bürokauffrau und ist im Vorzimmer eines Fachbereichsleiters.
Gruss
Gast
Hi,
ja, das ist richtig. Nach §2 des Bezirkstarifvertrag über die Ausbildung- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach §38 Abs 5 Satz 1 TVöD vom 10. November 2008 ist für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 oder 8 die Erste Prüfung abzulegen.
Gruß
Blauer
Um Entgeltgruppe 5 (früher BAT8) zu bekommen, muss man den Angestelltenlehrgang I haben, damit dann auch für E6.
E6 bekommt man dann je nach Qualifikation bzw. der Stellenbewertung.
Ich glaube auch nicht, dass eine reine Vorzimmerkraft auf E6 einzustufen ist.
Ich kann nur sagen, dass man sich bei uns in RLP an den Bezirkstarifvertrag hält, Eingruppierungen bis E5 ohne Angestelltenlehrgang 1 möglich sind, für E6 und E8 der Angestelltenlehrgang I bzw. Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erforderlich ist und dann ab E9 der Angestelltenlehrgang II Voraussetzung ist.
@pumukel : gib bei google einfach "bezirkstarifvertrag §38 tvöd" ein und du hast das ding sofort.
Wie gesagt, dieser gilt nur für Rheinland-Pfalz.
Gruß
Blauer
E6 kann man auch ohne Angestelltenlehrgang bekommen. Ist immer die Frage, wie die jeweilige Stelle bewertet ist