14.05.2024, 19:27
Hallo Forumsmitglieder,
ich bin neu in einen Personalrat, BaWü, gewählt worden und benötige eure Sachukndige Unterstützung bei 2 Fragen. Ich hoffe auf eure Sach- und Fachkundige Unterstützung. Bin noch nicht so fit in PR Fragen und im Internet ist manches nicht eindeutig.
Sachverhalt 1: Heute fand die Konstituierende Sitzung statt. Ein gewähltes PR-Mitglied hat sich als verhindert gemeldet. Es gibt einen Nachrücker, bzw. Ersatzmitglied. Dieses wurde vom Wahlvorstand nicht eingeladen. Ich habe moniert das dieses hätte erfolgen müssen. Dies wurde von allen anwesenden PR-Mitgliedern als falsch erklärt. Ich habe im Internet gelesen, das es aber einzuladen ist, dass Ersatzmitglied. Was stimmt nun jetzt.
Sachverhalt 2: Die wiedergewählten PR-Mitglieder sind der Meinung, das sie bei Verhinderung eines Mitgliedes zu einer PR-Sitzung kein Ersatzmitglied einladen müssen. Nur wenn ein PR-Mitglied aus dem PR ausscheidet dann müsse reagiert werden. z.B. bin ich verhindert, weil ich auf eine Beerdigung muss, teile das dem Vorsitzenden mit, muss dieser kein Ersatzmitglied einladen. Ich bin der Meinung er muss. Finde da Informationen die sich aber oft auf einen Betriebsrat und das BetrVG beziehen und nicht direkt auf die Landespersonalvertretung BaWü.
Es wäre sehr nett, wenn ich als neuer im PR eure fachkundige Unterstützung erhalten würde. Ggf. auch einen Link, wo aussagekräftiges im Internet zu finden ist Website, PDF, etc.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Gast-Teilnehmer
ich bin neu in einen Personalrat, BaWü, gewählt worden und benötige eure Sachukndige Unterstützung bei 2 Fragen. Ich hoffe auf eure Sach- und Fachkundige Unterstützung. Bin noch nicht so fit in PR Fragen und im Internet ist manches nicht eindeutig.
Sachverhalt 1: Heute fand die Konstituierende Sitzung statt. Ein gewähltes PR-Mitglied hat sich als verhindert gemeldet. Es gibt einen Nachrücker, bzw. Ersatzmitglied. Dieses wurde vom Wahlvorstand nicht eingeladen. Ich habe moniert das dieses hätte erfolgen müssen. Dies wurde von allen anwesenden PR-Mitgliedern als falsch erklärt. Ich habe im Internet gelesen, das es aber einzuladen ist, dass Ersatzmitglied. Was stimmt nun jetzt.
Sachverhalt 2: Die wiedergewählten PR-Mitglieder sind der Meinung, das sie bei Verhinderung eines Mitgliedes zu einer PR-Sitzung kein Ersatzmitglied einladen müssen. Nur wenn ein PR-Mitglied aus dem PR ausscheidet dann müsse reagiert werden. z.B. bin ich verhindert, weil ich auf eine Beerdigung muss, teile das dem Vorsitzenden mit, muss dieser kein Ersatzmitglied einladen. Ich bin der Meinung er muss. Finde da Informationen die sich aber oft auf einen Betriebsrat und das BetrVG beziehen und nicht direkt auf die Landespersonalvertretung BaWü.
Es wäre sehr nett, wenn ich als neuer im PR eure fachkundige Unterstützung erhalten würde. Ggf. auch einen Link, wo aussagekräftiges im Internet zu finden ist Website, PDF, etc.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Gast-Teilnehmer